Pressemitteilung 12. August 2004 Nr. 08/2004
Der Wattenrat Ost-Friesland hatte in der Vergangenheit häufig die
gängige, aber zweifelhafte Praxis, mit jeweils höchstens zwei
beantragten Windkraftanlagen durch verschiedene Betreiber an einem Standort
größere zusammenhängende Windparks zu errichten, öffentlich
am Beispiel der Planungen in Gemeinde Dornum im Landkreis Aurich gerügt.
Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes macht dieser Praxis
ein Ende.
Das im August veröffentlichte Urteil (Az BVerwG 4 c 903) geht von
folgenden Leitsätzen aus: "Eine 'Windfarm' ist dadurch gekennzeichnet,
dass sie aus mindestens drei Windkraftanlagen besteht, die einander räumlich
so zugeordnet sind dass sich ihre Einwirkungsbereiche überschneiden
oder wenigstens berühren. Sobald die für eine Windfarm maßgebliche
Zahl von drei Windkraftanlagen erreicht oder überschritten wird,
ist unabhängig von der Zahl der Betreiber
ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen."
Anlass des Urteils war die Klage eines Windenergieunternehmens in Rheinland-Pfalz,
das mit jeweils zwei Windenergieanlagen an zwei verschiedenen dicht beieinander
liegenden Standorten versucht hatte, einen positiven Bauvorbescheid ohne
immissionschutzrechtliche Prüfung zu erhalten.
Diese Praxis, so der Wattenrat, ist auch in Ostfriesland verbreitet.
In Dornum im Landkreis Aurich versuchen derzeit verschiedene, auch untereinander
verwandte Antragsteller mit nur jeweils zwei beantragten Anlagen insgesamt
38 Anlagen als aufgesplittete einzelne Anlagen ohne immissionsschutzrechtliche
Prüfung durchzusetzen. Diese trickreiche Vorgehensweise der faktischen
Erstellung eines riesigen Windparks unter Umgehung des Immissionschutzrechtes
werde sich mit dem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nun
nicht mehr aufrecht erhalten lassen.
Dieses Vorgehen, so der Wattenrat, habe sich mit dem BVG-Urteil als rechtswidrig
erwiesen, da die Anlagen der verschiedenen Betreiber eine räumliche
Einheit bilden.
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