Pressemitteilung 24. Oktober 2003 Nr. 09/2003
Umwelt/Naturschutz/Wattenmeer zu: Umweltminister der Länder D,
DK und NL feiern 25 Jahre Schutz des Wattenmeeres
Kein Grund zum Feiern beim trilateralen Wattenmeerschutz
Esens. Der Wattenrat Ost-Friesland sieht keinen Grund, die 25-jährige
Zusammenarbeit der drei Wattenmeer-Anrainertstaaten Dänemark, Deutschland
und der Niederlande beim Wattenmeerschutz mitzufeiern. Vor wenigen Tagen
trafen sich im Schloss Gödens im Landkreis Friesland die Umweltminister,
ihre Stellvertreter und hohe Beamte der drei Länder, um ihre Zusammenarbeit
zu loben und zu feiern.
Unter dem Strich, so der Wattenrat, sei beim
gemeinsamen Schutz gerade in Deutschland und besonders in Niedersachsen
wenig herausgekommen. In der Tat habe die Zusammenarbeit vielversprechend
begonnen; lediglich die Einstellung der Herzmuschelfischerei und der
revierlosen Wattenjagd in Niedersachsen sei ein echter Fortschritt gewesen.
Viele von den Anrainerstaaten deutlich formulierte Schutzinhalte seien
aber gerade in Deutschland und Niedersachsen nie oder nur völlig
unzureichend umgesetzt worden. Dazu gehöre die gemeinsame Vereinbarung
der Minister von 1991, keine Windkraftanlagen im Wattenmeer zuzulassen
oder in den Randbereichen nur sehr behutsam nach ökologischen Gesichtspunkten
zu errichten. Deutschland und Niedersachsen hätten dagegen die Planungen
für den gigantischen Off-Shore-Ausbau mit vorangetrieben; die Küste
sei auch in sensiblen faktischen EU-Vogelschutzgebieten bereits mit riesigen
Windparks zugebaut und habe so wesentliche Rasthabitate von Zugvögeln
entwertet.
Die Aufsicht im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer
entspreche ebenfalls nicht den trilateralen Vereinbarungen, lediglich
sechs hauptamtliche Nationalparkwarte ohne jegliche Kompetenz und Fahrzeuge
würden derzeit 280.000 Hektar Nationalparkfläche betreuen.
Ihnen stehe ein Heer von ca. 13 Millionen touristischen Übernachtungen
allein in Ostfriesland entgegen; ein schlechter Witz, so der Wattenrat.
Immer noch sei die Jagd im Nationalpark auf Wasservögel an bestimmten
Tagen im Jahr erlaubt, nach wie vor werde die Miesmuschelfischerei auf
Wildmuschelbänken des Nationalparks Nieders. Wattenmeer ausgeübt
und solle nun noch durch einen neuen Managementplan erweitert werden.
Dazu komme die Novellierung des Nationalparkgesetzes in Niedersachsen,
die ausschließlich für die Verbesserung der touristischen
Nutzung durchgeführt worden sei, unter erheblichen Abstrichen an
den Schutzzielen und Beeinträchtigungen von gemeldeten EU-Vogelschutz-
und FFH-Gebieten. Auch das Prädikat "UNESCO-Weltnaturerbe" werde
ausschließlich als touristisches Vermarktungsziel angestrebt, ohne
die Schutzinhalte verbessern zu wollen. Wenn jetzt die Kommunen ein größeres
Mitspracherecht beim Wattenmeerschutz bekämen, wäre dies ein
weiterer fataler Rückschritt. Bis jetzt seien nur Nutzungsansprüche
von den Kommunen vorgebracht worden, wirkungsvolle Schutzziele seien
dort bisher stets torpediert worden, wie die Nationalpark-Gesetzesnovellierung
in Niedersachsen schlagend beweise.
Die trilaterale Zusammenarbeit sei
einmal als Tiger gesprungen und nun als Papierkätzchen in der Wirklichkeit
gelandet. Zwergseeschwalben und Seeregenpfeifer als Beispiele bedrohter
Tierarten hätten von der ministeriellen Zusammenarbeit bis heute
nicht profitiert, so der Wattenrat.
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