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EU-Kommission geht von Richtlinienverletzung aus  

Pressemitteilung 22. September 2003   Nr. 07/2003

Umwelt/Naturschutz Ems Sommerstau

EU-Kommission geht von Verletzung der FFH-Richtlinie und Fischgewässerrichtlinie beim Aufstau der Ems im Juli aus

Auf Anfrage des Wattenrates Ost-Friesland bestätigte eine Mitarbeiterin der EU-Kommission, dass die Generaldirektion Umwelt in Brüssel derzeit eine Beschwerde gegen den Aufstau der Ems im Juli 2003 zur Überführung des Meyer-Schiffes "Serenade of the Seas" bearbeite. Einige niedersächsische Umweltverbände hatten im Vorfeld heftig gegen den Aufstau wegen befürchteter Wasserverschlechterung Stau protestiert, dem Stau zur Überführung des Schiffes aber nach einem Gespräch im Umweltministerium schließlich zugestimmt.

Die EU-Beschwerde wurde von Gandersumer Bürgern in die Wege geleitet. Nach dem Wattenrat vorliegenden Informationen geht die Kommission inzwischen von einer Verletzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und Richtlinie über die Qualität der Fischgewässer aus. Zudem liegt der Emsbereich beim Stauwerk in einem "Besonderen Schutzgebiet" nach der EU-Vogelschutzrichtlinie.

 

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