Pressemitteilung 02. Juni 2003 Nr. 05/2003
Die Europäische Kommission mahnte erneut die Bundesrepublik Deutschland
wegen der mangelhaften Umsetzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie,
auf 110 Seiten listete sie akribisch alle fehlenden Gebiete auf. Wesentliche
Gebiete in Ostfriesland nicht an die EU gemeldet. Nachbesserungen gefordert.
Esens. Dem Wattenrat Ost-Friesland liegt ein umfangreiches Schreiben
des Generalsekretariats der Europäischen Union an den Bundesaußenminister
Fischer vor. Darin moniert die Kommission, dass die Bundesrepublik Deutschland
zwar in der Vergangenheit "erhebliche Fortschritte" bei der
Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie gemacht habe; zugleich sei jedoch
festzustellen dass die Umsetzung dieser Vorschrift "noch immer unzureichend
ist".
Die EU-Kommission listet auf 110 Seiten für alle Bundesländer
die fehlenden Gebiete und die betroffenen Vogelarten auf. Deutschland
und alle EU-Mitgliedstaaten sind laut EU-Vogelschutzrichtlinie verpflichtet,
alle zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu
Schutzgebieten zu erklären. Die Kommission wirft Deutschland vor,
dass es dieser Verpflichtung der seit 1979 [neunundsiebzig] geltenden
Richtlinie nicht nachgekommen ist.
Für die ostfriesische Halbinsel rügt die Kommission die fehlende
Ausweisung oder Erweiterung der Gebiete des Wybelsumer Polder bei Emden.
Der Wattenrat hatte sicbereits 1997 erfolgreich bei der Kommission beschwert
und in Brüssel die Details vorgetragen. Weder die Bezirksregierung,
die Stadt Emden oder die Betreiber hätten das Beschwerdeverfahren
ernst genommen und planten sogar weitere Anlagen im benachbarten Larrelter
Polder, kritisiert der Wattenrat. Dies werde Folgen haben.
Weiterhin mahnt die Kommission die Ausweisung der Flächen zwischen
Norden und Esens in den Landkreisen Aurich und Wittmund an. Diese Flächen
von ca. 10.000 Hektar erfüllten die Anforderungen eines "Besonderen
Schutzgebietes" für Watvögel [mit einem t, von waten],
Rastbestände von Gänsen, Möwen und in Bezug auf das Blaukehlchen.
Die Samtgemeinde plant in dieser Fläche entgegen der Vorgaben der
EU-Richtlinie Umgehungsstraßen und einen Golfplatz; die kommunalen
Ratsgremien hätten die EU-Vogelschutzrichtlinie seit mehr als zwanzig
Jahren erfolglos ignoriert, so der Wattenrat, jetzt läge eine quasi
Veränderungssperre auf diesem Gebiet. Hätte man die Flächen
rechtzeitig nach Brüssel als Schutzgebiete gemeldet, gäbe es
die Möglichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung für
Bauprojekte, das sei jetzt nicht mehr so einfach der Fall, so der Wattenrat
weiter.
Schließlich rügt die EU-Kommission die Nichtmeldung des Voslapper
Grodens (Stadt Wilhelmshaven) als "Besonderes Schutzgebiet".
Hier soll der Jade-Weser-Port entstehen, der auch mit der EU-Richtlinie
kollidieren werde.
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