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Brüssel mahnt und fordert Nachbesserungen  

Pressemitteilung 02. Juni 2003   Nr. 05/2003

Die Europäische Kommission mahnte erneut die Bundesrepublik Deutschland wegen der mangelhaften Umsetzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie, auf 110 Seiten listete sie akribisch alle fehlenden Gebiete auf. Wesentliche Gebiete in Ostfriesland nicht an die EU gemeldet. Nachbesserungen gefordert.

Esens. Dem Wattenrat Ost-Friesland liegt ein umfangreiches Schreiben des Generalsekretariats der Europäischen Union an den Bundesaußenminister Fischer vor. Darin moniert die Kommission, dass die Bundesrepublik Deutschland zwar in der Vergangenheit "erhebliche Fortschritte" bei der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie gemacht habe; zugleich sei jedoch festzustellen dass die Umsetzung dieser Vorschrift "noch immer unzureichend ist".

Die EU-Kommission listet auf 110 Seiten für alle Bundesländer die fehlenden Gebiete und die betroffenen Vogelarten auf. Deutschland und alle EU-Mitgliedstaaten sind laut EU-Vogelschutzrichtlinie verpflichtet, alle zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten zu erklären. Die Kommission wirft Deutschland vor, dass es dieser Verpflichtung der seit 1979 [neunundsiebzig] geltenden Richtlinie nicht nachgekommen ist.

Für die ostfriesische Halbinsel rügt die Kommission die fehlende Ausweisung oder Erweiterung der Gebiete des Wybelsumer Polder bei Emden. Der Wattenrat hatte sicbereits 1997 erfolgreich bei der Kommission beschwert und in Brüssel die Details vorgetragen. Weder die Bezirksregierung, die Stadt Emden oder die Betreiber hätten das Beschwerdeverfahren ernst genommen und planten sogar weitere Anlagen im benachbarten Larrelter Polder, kritisiert der Wattenrat. Dies werde Folgen haben.

Weiterhin mahnt die Kommission die Ausweisung der Flächen zwischen Norden und Esens in den Landkreisen Aurich und Wittmund an. Diese Flächen von ca. 10.000 Hektar erfüllten die Anforderungen eines "Besonderen Schutzgebietes" für Watvögel [mit einem t, von waten], Rastbestände von Gänsen, Möwen und in Bezug auf das Blaukehlchen. Die Samtgemeinde plant in dieser Fläche entgegen der Vorgaben der EU-Richtlinie Umgehungsstraßen und einen Golfplatz; die kommunalen Ratsgremien hätten die EU-Vogelschutzrichtlinie seit mehr als zwanzig Jahren erfolglos ignoriert, so der Wattenrat, jetzt läge eine quasi Veränderungssperre auf diesem Gebiet. Hätte man die Flächen rechtzeitig nach Brüssel als Schutzgebiete gemeldet, gäbe es die Möglichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung für Bauprojekte, das sei jetzt nicht mehr so einfach der Fall, so der Wattenrat weiter.

Schließlich rügt die EU-Kommission die Nichtmeldung des Voslapper Grodens (Stadt Wilhelmshaven) als "Besonderes Schutzgebiet". Hier soll der Jade-Weser-Port entstehen, der auch mit der EU-Richtlinie kollidieren werde.

 

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