Pressemitteilung 30. Mai 2003 Nr. 03/2003
Kormoranabschuss in Niedersachsen:
Wattenrat Ost-Friesland legt Dr. Akkermann von der Biologischen Schutzgemeinschaft
Weser-Ems Rücktritt nahe. Kritik an der geplanten Landesverordnung
zur Kormoranbejagung.
Esens. Der Wattenrat Ost-Friesland legt dem Vorsitzenden der beiden
Naturschutzverbände "Biologische Schutzgemeinschaft Weser-Ems"
(BSH) und "Naturschutzverband Niedersachsen" (NVN) , Dr. Remmer
Akkermann nahe, seine Posten als Vorsitzender zur Verfügung zu stellen.
Dr. Akkermann hatte sich zunächst öffentlich für die Bejagung
des Kormorans an Teichgebieten ausgesprochen und sich nun öffentlich
beklagt, dass die von der Landesregierung geplante Bejagung des Kormorans
zu weit gehe. Akkermann hat die Geister zusammen mit den Sportanglern
gerufen und werde sie nun nicht mehr los, so der Wattenrat. Die Sportangler
hätten stets völlig überhöhte Bestandzahlen des Kormorans
angegeben und unsinniger Weise behauptet, der Kormoran sei ein "gebietsfremder"
Vogel, der hier eigentlich nicht heimisch sei.
Dies sei von Landespolitikern in ungerechtfertigter Weise als Grundlage
für den geplanten Kormoranabschuss herangezogen worden. In der Tat
gab es im Jahr 2002 lediglich 1.119 (eintausendeinhundertneunzehn) Brutpaare
in ganz Niedersachsen laut Auskunft der Staatlichen Vogelschutzwarte in
Hannover. Im Jahr davor waren es noch 1.245 Brutpaare, die Zahlen gingen
also möglicherweise schon ohne Bejagung zurück. Es sei daher
völlig abwegig, von einer "Überpopulation" des Kormorans
zu sprechen; ohne vernünftigen Grund werde so ein neuer Vernichtungsfeldzug
von der Landesregierung eingeleitet.
Die Ökologiediskussion der letzten Jahrzehnte sei offenbar spurlos
an den Politikern der neuen Landesregierung vorübergegangen. Es sei
empörend, dass sich die Sportangler und Jäger in Niedersachsen
"anerkannte Naturschutzverbände" nennen dürften. Diesen
Verbänden sollte umgehend die Anerkennung entzogen werden. Der Wattenrat
werde den Wortlaut der Verordnung zur Kormoranbejagung abwarten und diesen
dann der EU-Kommission zur Prüfung auf Verletzung der EU-Vogelschutzrichtlinie
vorlegen. |