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Kormoranabschuss in Niedersachsen  

Pressemitteilung 30. Mai 2003    Nr. 03/2003

Kormoranabschuss in Niedersachsen:

Wattenrat Ost-Friesland legt Dr. Akkermann von der Biologischen Schutzgemeinschaft Weser-Ems Rücktritt nahe. Kritik an der geplanten Landesverordnung zur Kormoranbejagung.

Esens. Der Wattenrat Ost-Friesland legt dem Vorsitzenden der beiden Naturschutzverbände "Biologische Schutzgemeinschaft Weser-Ems" (BSH) und "Naturschutzverband Niedersachsen" (NVN) , Dr. Remmer Akkermann nahe, seine Posten als Vorsitzender zur Verfügung zu stellen. Dr. Akkermann hatte sich zunächst öffentlich für die Bejagung des Kormorans an Teichgebieten ausgesprochen und sich nun öffentlich beklagt, dass die von der Landesregierung geplante Bejagung des Kormorans zu weit gehe. Akkermann hat die Geister zusammen mit den Sportanglern gerufen und werde sie nun nicht mehr los, so der Wattenrat. Die Sportangler hätten stets völlig überhöhte Bestandzahlen des Kormorans angegeben und unsinniger Weise behauptet, der Kormoran sei ein "gebietsfremder" Vogel, der hier eigentlich nicht heimisch sei.

Dies sei von Landespolitikern in ungerechtfertigter Weise als Grundlage für den geplanten Kormoranabschuss herangezogen worden. In der Tat gab es im Jahr 2002 lediglich 1.119 (eintausendeinhundertneunzehn) Brutpaare in ganz Niedersachsen laut Auskunft der Staatlichen Vogelschutzwarte in Hannover. Im Jahr davor waren es noch 1.245 Brutpaare, die Zahlen gingen also möglicherweise schon ohne Bejagung zurück. Es sei daher völlig abwegig, von einer "Überpopulation" des Kormorans zu sprechen; ohne vernünftigen Grund werde so ein neuer Vernichtungsfeldzug von der Landesregierung eingeleitet.

Die Ökologiediskussion der letzten Jahrzehnte sei offenbar spurlos an den Politikern der neuen Landesregierung vorübergegangen. Es sei empörend, dass sich die Sportangler und Jäger in Niedersachsen "anerkannte Naturschutzverbände" nennen dürften. Diesen Verbänden sollte umgehend die Anerkennung entzogen werden. Der Wattenrat werde den Wortlaut der Verordnung zur Kormoranbejagung abwarten und diesen dann der EU-Kommission zur Prüfung auf Verletzung der EU-Vogelschutzrichtlinie vorlegen.

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