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Windkraftstandort "Nordergründe" im Wattenmeer nicht genehmigungsfähig  

Pressemitteilung 25. Febr. 2003 Nr. 01/2003
Es geht um 76 Windturbinen mit einer Gesamthöhe von 170 m auf 10qkm Fläche

Esens/Hannover. Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Landesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) in Zusammenarbeit mit dem Wattenrat Ost-Friesland zum Raumordnungsverfahren des Windenergiestandortes "Nordergründe" im Wattenmeer zwischen Wangerooge und Cuxhaven kommt zu dem Ergebnis, dass der Windkraftstandort mit den europäischen Naturschutzzielen "Natura 2000" nicht vereinbar und deshalb nicht genehmigungsfähig ist.

Im Wattenmeer unmittelbar an der Grenze des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer sollen auf 10qkm Fläche 76 Windturbinen mit einer Gesamthöhe von 170m entstehen.

Das vom Betreiber "Energiekontor" beauftragte Planungsbüro IBL in Oldenburg verneint, dass es sich bei der Fläche um eine "Important Bird Area" (IBA), also ein international bedeutsames Vogelschutzgebiet handelt, kommt aber zu dem Schluss, dass durch den Bau "erhebliche Beeinträchtigungen" auf Gastvögel und den Vogelzug zu erwarten sind. Das Bundesamt für Naturschutz hat die geplante Eingriffsfläche dagegen als IBA ausgewiesen.

In "Important Bird Areas" sind nach gängiger EU-Rechtssprechung alle Projekte unzulässig, die zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Der LBU und der Wattenrat bemängeln weiter, dass die Auswirkungen des Windturbinenfeldes auf den direkt angrenzenden Nationalpark nicht dargestellt sind. Da der Nationalpark Wattenmeer gemeldetes EU-Vogelschutzgebiet sei, müsse eine Verträglichkeitsprüfung stattfinden, die nicht vorliegt.

Als "wenig überzeugenden Einstand im Wattenmeer-Naturschutz" des zukünftigen CDU-Ministerpräsidenten Wulff bezeichnet der Wattenrat die Äußerungen Wulffs, dass solche Windkraft-Planungen im Off-shore-Bereich "Bestandschutz" hätten und die "toleriert" werden müssten, weil schon "viel Geld investiert" worden sei.

Auch der zukünftige Ministerpräsident müsse zur Kenntnis nehmen, so der Wattenrat, dass ein Raumordnungsverfahren (ROV) noch kein automatischer Genehmigungsbescheid sei, aus dem sich irgendwelche Baurechte ableiten ließen. Im ROV werde die Verträglichkeit des Vorhabens auf Antrag des Betreibers geprüft.

Wenn Unternehmer in Planungen Geld investierten, sei es deren unternehmerisches Risiko, dass das Projekt auch abgelehnt werden könne.

Herr Wulff ignoriere offensichtlich das geltende EU-Recht ebenso wie sein Vorgänger Gabriel im Falle des Windenergiestandortes Wybelsum bei Emden. Dort hatte sich der Wattenrat erfolgreich bei der EU-Kommission beschwert, die nun ein gerichtliches Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der Verletzung von Natura-2000-Richtlinien anstrebt. Der Wattenrat hat bereits mit der EU-Kommission in Brüssel Kontakt aufgenommen und bereitet für den Fall der Genehmigung des Standortes "Nordergründe" eine EU-Beschwerde vor.

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