Pressemitteilung 25. Febr. 2003 Nr. 01/2003 Es geht um 76 Windturbinen
mit einer Gesamthöhe von 170 m auf 10qkm Fläche
Esens/Hannover. Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Landesverbandes
Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) in Zusammenarbeit mit dem Wattenrat
Ost-Friesland zum Raumordnungsverfahren des Windenergiestandortes "Nordergründe"
im Wattenmeer zwischen Wangerooge und Cuxhaven kommt zu dem Ergebnis,
dass der Windkraftstandort mit den europäischen Naturschutzzielen
"Natura 2000" nicht vereinbar und deshalb nicht genehmigungsfähig
ist.
Im Wattenmeer unmittelbar an der Grenze des Nationalparks Niedersächsisches
Wattenmeer sollen auf 10qkm Fläche 76 Windturbinen mit einer Gesamthöhe
von 170m entstehen.
Das vom Betreiber "Energiekontor" beauftragte Planungsbüro
IBL in Oldenburg verneint, dass es sich bei der Fläche um eine "Important
Bird Area" (IBA), also ein international bedeutsames Vogelschutzgebiet
handelt, kommt aber zu dem Schluss, dass durch den Bau "erhebliche
Beeinträchtigungen" auf Gastvögel und den Vogelzug zu erwarten
sind. Das Bundesamt für Naturschutz hat die geplante Eingriffsfläche
dagegen als IBA ausgewiesen.
In "Important Bird Areas" sind nach gängiger EU-Rechtssprechung
alle Projekte unzulässig, die zu erheblichen Beeinträchtigungen
führen. Der LBU und der Wattenrat bemängeln weiter, dass die
Auswirkungen des Windturbinenfeldes auf den direkt angrenzenden Nationalpark
nicht dargestellt sind. Da der Nationalpark Wattenmeer gemeldetes EU-Vogelschutzgebiet
sei, müsse eine Verträglichkeitsprüfung stattfinden, die
nicht vorliegt.
Als "wenig überzeugenden Einstand im Wattenmeer-Naturschutz"
des zukünftigen CDU-Ministerpräsidenten Wulff bezeichnet der
Wattenrat die Äußerungen Wulffs, dass solche Windkraft-Planungen
im Off-shore-Bereich "Bestandschutz" hätten und die "toleriert"
werden müssten, weil schon "viel Geld investiert" worden
sei.
Auch der zukünftige Ministerpräsident müsse zur Kenntnis
nehmen, so der Wattenrat, dass ein Raumordnungsverfahren (ROV) noch kein
automatischer Genehmigungsbescheid sei, aus dem sich irgendwelche Baurechte
ableiten ließen. Im ROV werde die Verträglichkeit des Vorhabens
auf Antrag des Betreibers geprüft.
Wenn Unternehmer in Planungen Geld investierten, sei es deren unternehmerisches
Risiko, dass das Projekt auch abgelehnt werden könne.
Herr Wulff ignoriere offensichtlich das geltende EU-Recht ebenso wie
sein Vorgänger Gabriel im Falle des Windenergiestandortes Wybelsum
bei Emden. Dort hatte sich der Wattenrat erfolgreich bei der EU-Kommission
beschwert, die nun ein gerichtliches Verfahren vor dem Europäischen
Gerichtshof wegen der Verletzung von Natura-2000-Richtlinien anstrebt.
Der Wattenrat hat bereits mit der EU-Kommission in Brüssel Kontakt
aufgenommen und bereitet für den Fall der Genehmigung des Standortes
"Nordergründe" eine EU-Beschwerde vor.
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