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Pressemitteilung Nr. 14/2002 13. Nov. 2002

 

Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer: EU-Kommission fordert EU-Botschafter zur Stellungnahme zum geänderten Nationalparkgesetz auf

Esens/Brüssel. Im Januar legte der Wattenrat Ost-Friesland, ein regionaler Zusammenschluss von Wattenmeer-Naturschützern, der EU-Kommission in Brüssel eine 4 kg schwere detaillierte Beschwerde gegen das 2001 novellierte Gesetz zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer vor. Der Wattenrat listete ca. 90 Einzelgebiete von Emden bis Wangerooge auf dem Festland und den Inseln auf. Gegenstand war die Änderung der Zonierung und die damit verbundenen Beeinträchtigung von EU-Vogelschutz- und Flora-Fauna-Habitatgebieten (FFH) durch nun zulässige touristische Nutzungen und bauliche Veränderungen in dem Großschutzgebiet.

In einem aktuellen Schreiben fordert die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission den deutschen EU-Botschafter Dr. Wilhelm von Schönfelder zu einer "ausführlichen Stellungnahme" auf. Die EU-Kommission bemängelt u.a., dass "trotz mehrfacher Aufforderung" keine Standard-Datenbögen für niedersächsische Vogelschutzgebiete vorlägen.

Weiter führt die Kommission aus: "Nach der gegenwärtigen Rechtslage in Niedersachsen könnte es einen Widerspruch zwischen dem Nationalparkgesetz und den von der Bunderegierung gemäß der Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Gebieten geben."
Die Kommission will weiter wissen, welche fachlichen Gründe angeführt werden, dass Zonierungen oder Betretungsregelungen verändert oder Schutzzonen abgeschwächt wurden und wie der Schutz bestimmter Vogelarten nun gewährleistet werden solle. Ebenso fordert die Kommission die Darstellung der Entwicklung des Erhaltungszustandes von FFH-Gebieten im Nationalpark der letzten 12 Monate an.
Exemplarisch führt die Kommission 10 Gebiete von den fast neunzig monierten Gebieten an: So z.B. Borkum, den Bereich eines Golfplatzes auf Norderney, die Flugplatzbefestigung auf Baltrum, zwei Gebiete auf Langeoog oder die Schuttablagerung östlich des Hafens von Neuharlingersiel. Von den dreizehn anerkannten Naturschutzverbänden in Niedersachsen wurde bisher keine Beschwerde in Brüssel eingelegt, lediglich die Umweltstiftung WWF legte gegen drei Gebiete auf den Inseln Borkum, Norderney und Wangerooge Beschwerde ein.

Das bisherige Ergebnis dieser Beschwerde mache deutlich, so der Wattenrat, dass eine Aufnahme des Wattenmeeres in die Liste des UNESCO-Weltnaturerbe völlig verfrüht sei und zunächst von Niedersachsen sichergestellt werden müsse, dass der Nationalpark Wattenmeer ausreichend entsprechend den EU-Richtlinien geschützt werden müsse. Davon sei man weiter entfernt denn je. Nun unterstütze Niedersachsen sogar den Bau eines Offshore-Windparks im Wattenmeer zwischen den Vogelschutzinseln Mellum und Scharhörn.

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