Pressemitteilung Nr. 13/2002 18. Sept. 2002
EU-Kommission: Standort verstößt gegen die FFH und EU-Vogelschutzrichtlinie
Emden/Esens. Anlässlich der Eröffnung des Windkraft-Standortes
Wybelsum bei Emden durch den niedersächsischen Ministerpräsidenten
Gabriel sieht der Wattenrat Ost-Friesland keinen Grund zum Jubeln und
zum Feiern. Bereits 1997 hatten Mitglieder des Wattenrates eine offizielle
Beschwerde gegen diesen Kraftwerksstandort am "Besonderen Schutzgebiet"
Dollart bei der Europäischen Kommission eingelegt und im vergangenen
Jahr auf Einladung der EU-Kommission direkt in Brüssel die Bedenken
präzisiert.
Im März dieses Jahres schrieb die EU-Kommissarin Margot Wallström
in dieser Sache an den deutschen Außenminister Fischer und brachte
in dem Schreiben deutlich zum Ausdruck: "Im Hinblick auf den Wybelsumer
Polder und den dort mittlerweile teilweise fertiggestellten Windpark verletzt
die Bundesrepublik Deutschland nach Einschätzung der Kommission sowohl
die Vogelschutzrichtlinie als auch die FFH-Richtlinie."
Zudem bemängelt die EU-Kommission in dem Schreiben, dass der Wybelsumer
Polder wegen seiner Bedeutung für nordische Gänse und Watvögel
nicht als Schutzgebiet nach der EU-Vogelschutzrichtlinie von der Bundesrepublik
gemeldet wurde. Beide Richtlinien sind geltendes EU-Recht, das alle Mitgliedstaaten
der EU vor Eingriffen in empfindliche Lebensräume mit Auswirkungen
auf Tiere und Pflanzen zu beachten haben. Bei Missachtung dieser Richtlinien
droht den Vertragsstaaten eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
und Entzug von Fördermitteln in nicht unbeträchtlicher Höhe.
Auch Windkraftanlagen , so der Wattenrat, müssten sich als gigantische
Industrieanlagen eine Bewertung ihrer Auswirkungen auf Natur und Landschaft
gefallen lassen und seien nicht von vornherein "umweltfreundlich".
Der Wattenrat sieht den Bau des Windparks Wybelsum als erneute Bestätigung
der seit Jahren praktizierten Verstöße gegen geltendes EU-Recht
durch Politik, Verwaltungen und Betreibern und bemängelt, dass hier
einfach durch den Weiterbau der Windanlagen Fakten geschaffen wurden,
obwohl die Bedenken der EU-Kommission schon seit Jahren bekannt waren.
Betreiberinteressen würden zunehmend vor die gebotenen naturschutzfachlichen
Verpflichtungen gestellt werden.
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