Bundesumweltminister Trittin rügt Niedersachsens Umweltminister
Jüttner:
Wattenrat sieht sich in seiner Kritik an unzureichenden FFH-Gebietsmeldung
bestätigt
Esens. Der Wattenrat-Ostfriesland sieht sich in seiner Kritik
an unzureichenden Flora-Fauna-Habitats-Gebietsmeldung an die Europäische
Kommission durch das Land Niedersachsen durch ein Schreiben des Bundesumweltministers
Trittin bestätigt.
Trittin hatte seinem niedersächsischen Amtskollegen in einen Schreiben
vorgeworfen, nicht ausreichend Schutzgebiete nach der europäischen
FFH-Richtlinie nach Brüssel gemeldet zu haben.
Trittin wörtlich: Um es höflich zu sagen, bei weitem nicht
allen dieser Empfehlungen ist das Land nachgekommen. Niedersachsen hat
sich im Wege der Benehmensherstellung über einen beachtlichen Teil
dieser Nachmeldeempfehlungen hinweggesetzt."
Zudem trage, so Trittin, für die Vollständigkeit der Gebietsmeldungen
nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ausschließlich das
Land die Verantwortung. Der Bund leite diese Stellungnahme lediglich an
die EU-Kommission weiter. Eine Berufung darauf, dass der Bund der FFH-Liste
Vollständigkeit bescheinigt habe, könne aus dem Akt der bloßen
Weiterleitung nicht hergeleitet werden.
Dieses Schreiben, so der Wattenrat, sei eine schallende Ohrfeige für
die desolate Meldepraxis des Landes Niedersachsen, die hier aus Berlin
eine deutliche Rüge erfahren habe. Der Wattenrat hatte sich in der
Vergangenheit mit mehreren Beschwerden gegen die Verletzung der FFH- und
Vogelschutzrichtlinie an die EU-Kommission in Brüssel gewandt und
im Dezember vergangen Jahres anlässlich eines Besuch in Brüssel
eine umfangreiche Beschwerde gegen die Novellierung des niedersächsischen
Nationalparkgesetzes vorgelegt.
Manfred Knake, Koordinator des Wattenrates dazu: "Wir haben sehr
deutlich gemacht, dass Niedersachsen sich über geltendes EU-Recht
einfach hinwegsetzt". Am Beispiel des Nationalparks Wattenmeer konnte
der Wattenrat nachweisen, dass Niedersachsen durch die Gesetzesnovellierung
sogar versucht, bereits gemeldete FFH-Gebiete der touristischen Nutzung
zuzuführen, so z.B. an der Leybucht, auf Borkum, Norderney oder Langeoog.
In Benseriel soll auf einer FFH- und Vogelschutzgebietsfläche ein
Nacktbadestrand entstehen. In sogenannten "Important Bird Areas",
also wichtigen Vogelschutzgebieten, die direkt der Geltung der FFH-Richtlinie
unterliegen, soll z.B. bei Bensersiel ein Golfplatz entstehen.
"Die Probleme fangen für Niedersachsen erst an, wenn sich die
EU-Kommission gründlich mit der Meldepraxis des Landes auseinandersetzen
wird. Da wären auch die Kommunen gut beraten, sich endlich fachlich
mit dem europäischen Naturschutzrecht bei ihren Flächen fressenden
Planungen auseinander zu setzen", so Manfred Knake.
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