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Pressemitteilung Nr. 9/2002 03.Juli 2002

Bundesumweltminister Trittin rügt Niedersachsens Umweltminister Jüttner:
Wattenrat sieht sich in seiner Kritik an unzureichenden FFH-Gebietsmeldung bestätigt

Esens.   Der Wattenrat-Ostfriesland sieht sich in seiner Kritik an unzureichenden Flora-Fauna-Habitats-Gebietsmeldung an die Europäische Kommission durch das Land Niedersachsen durch ein Schreiben des Bundesumweltministers Trittin bestätigt.
Trittin hatte seinem niedersächsischen Amtskollegen in einen Schreiben vorgeworfen, nicht ausreichend Schutzgebiete nach der europäischen FFH-Richtlinie nach Brüssel gemeldet zu haben.
Trittin wörtlich: „Um es höflich zu sagen, bei weitem nicht allen dieser Empfehlungen ist das Land nachgekommen. Niedersachsen hat sich im Wege der Benehmensherstellung über einen beachtlichen Teil dieser Nachmeldeempfehlungen hinweggesetzt."
Zudem trage, so Trittin, für die Vollständigkeit der Gebietsmeldungen nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ausschließlich das Land die Verantwortung. Der Bund leite diese Stellungnahme lediglich an die EU-Kommission weiter. Eine Berufung darauf, dass der Bund der FFH-Liste Vollständigkeit bescheinigt habe, könne aus dem Akt der bloßen Weiterleitung nicht hergeleitet werden.
Dieses Schreiben, so der Wattenrat, sei eine schallende Ohrfeige für die desolate Meldepraxis des Landes Niedersachsen, die hier aus Berlin eine deutliche Rüge erfahren habe. Der Wattenrat hatte sich in der Vergangenheit mit mehreren Beschwerden gegen die Verletzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie an die EU-Kommission in Brüssel gewandt und im Dezember vergangen Jahres anlässlich eines Besuch in Brüssel eine umfangreiche Beschwerde gegen die Novellierung des niedersächsischen Nationalparkgesetzes vorgelegt.
Manfred Knake, Koordinator des Wattenrates dazu: "Wir haben sehr deutlich gemacht, dass Niedersachsen sich über geltendes EU-Recht einfach hinwegsetzt". Am Beispiel des Nationalparks Wattenmeer konnte der Wattenrat nachweisen, dass Niedersachsen durch die Gesetzesnovellierung sogar versucht, bereits gemeldete FFH-Gebiete der touristischen Nutzung zuzuführen, so z.B. an der Leybucht, auf Borkum, Norderney oder Langeoog. In Benseriel soll auf einer FFH- und Vogelschutzgebietsfläche ein Nacktbadestrand entstehen. In sogenannten "Important Bird Areas", also wichtigen Vogelschutzgebieten, die direkt der Geltung der FFH-Richtlinie unterliegen, soll z.B. bei Bensersiel ein Golfplatz entstehen.
"Die Probleme fangen für Niedersachsen erst an, wenn sich die EU-Kommission gründlich mit der Meldepraxis des Landes auseinandersetzen wird. Da wären auch die Kommunen gut beraten, sich endlich fachlich mit dem europäischen Naturschutzrecht bei ihren Flächen fressenden Planungen auseinander zu setzen", so Manfred Knake.

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