Nach EU-Beschwerde: Mehr Naturschutz im Ems-Dollart-Bereich, Einschränkung
der Muschelfischerei
Esens/Brüssel. Als "Teilerfolg" wertet der Wattenrat
Ost-Friesland die Entscheidung der Europäischen Kommission, gegen
die Bundesrepublik Deutschland kein Vertragsverletzungsverfahren vor dem
Europäischen Gerichtshof wegen der Befischung von Muschelbänken
im Grenzgebiet des Ems-Dollarts-Vertrages einzuleiten.
Mitglieder des Wattenrates hatten sich im Mai vergangenen Jahres nach
Besichtigung der Flächen gegen eine Fangenehmigung durch das Land
Niedersachsen in dem deutsch-niederländischen Grenzgebiet beschwert,
bei dem großflächig Wildmuschelbänke durch deutsche Fischereifahrzeuge
in den von den Niederländern als geschützt angesehenem Gebiet
abgeräumt wurden. Die Fanggenehmigung führte seinerzeit auch
zu schriftlichen Protesten durch das niederländische Landwirtschaftsministerium
bei der Verbraucherministerin Künast.
"Es hat gerappelt im Karton, und die EU-Kommission hat diplomatisch
entschieden, ohne dass die Bundesrepublik das Gesicht verliert",
so die Sprecher des Wattenrates, Manfred Knake und Uilke van der Meer.
Zwar habe die Kommission in einem Schreiben an den Wattenrat festgestellt,
dass keine Verletzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) vorläge,
da Miesmuschelbänke nicht in der FFH-Richtlinie aufgeführt seien.
Aber, so der Wattenrat weiter, die EU-Kommission gehe jetzt davon aus,
dass bei evtl. künftigen Genehmigungen zur Muschelfischerei auch
die Auswirkungen auf Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie untersucht werden.
Die Bundesregierung habe der EU mitgeteilt, dass nun das Gebiet am Dollart
doch von Deutschland als EU-Vogelschutzgebiet gemeldet werde. Die Kommission
weiter:
"In unsere Bewertung fließt auch ein, dass die Bundesregierung
zugesagt hat, für das Gebiet "Hund und Paapsand" in enger
Zusammenarbeit mit den niederländischen Behörden eine Naturschutzsgebiets-Verordnung
aufzustellen und vor deren Inkrafttreten den Schutz des Gebietes erforderlichenfalls
durch kurzfristige Unterschutzstellung zu gewährleisten. Die heute
und künftig vorhandenen Muschelbänke sollen demnach dagegen
geschützt werden, dass durch eine Befischung die Existenz einer über
mehrere Jahre stabilen Muschelbank gefährdet wird."
Das sei der Erfolg, so Knake und van der Meer; man müsse aber aus
nicht guter Erfahrung abwarten, wie das Land Niedersachsen den Inhalt
der Schutzverordnung abfasse, welche Hintertüren offen gelassen würden
und wie gut die Zusammenarbeit mit den Niederländern funktioniere.
Der damalige Alleingang durch Niedersachsen bei der Abfischung der Muschelbank
habe die Glaubwürdigkeit Deutschlands als Vertragspartner des Ems-Dollart-Vertrages
erheblich erschüttert.
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