Feder
Wattenrat
Ost-Friesland 
- unabhängiger Naturschutz für die Küste -  
 STARTSEITE  space  AKTUELLES  space space  AUS DEN VERBÄNDEN  space  WINDENERGIE  space  VERWEISE  space  IMPRESSUM 
Pressemitteilung Nr. 8/2002  03. Juni 2002

Nach EU-Beschwerde: Mehr Naturschutz im Ems-Dollart-Bereich, Einschränkung der Muschelfischerei

Esens/Brüssel.   Als "Teilerfolg" wertet der Wattenrat Ost-Friesland die Entscheidung der Europäischen Kommission, gegen die Bundesrepublik Deutschland kein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der Befischung von Muschelbänken im Grenzgebiet des Ems-Dollarts-Vertrages einzuleiten.
Mitglieder des Wattenrates hatten sich im Mai vergangenen Jahres nach Besichtigung der Flächen gegen eine Fangenehmigung durch das Land Niedersachsen in dem deutsch-niederländischen Grenzgebiet beschwert, bei dem großflächig Wildmuschelbänke durch deutsche Fischereifahrzeuge in den von den Niederländern als geschützt angesehenem Gebiet abgeräumt wurden. Die Fanggenehmigung führte seinerzeit auch zu schriftlichen Protesten durch das niederländische Landwirtschaftsministerium bei der Verbraucherministerin Künast.

"Es hat gerappelt im Karton, und die EU-Kommission hat diplomatisch entschieden, ohne dass die Bundesrepublik das Gesicht verliert", so die Sprecher des Wattenrates, Manfred Knake und Uilke van der Meer. Zwar habe die Kommission in einem Schreiben an den Wattenrat festgestellt, dass keine Verletzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) vorläge, da Miesmuschelbänke nicht in der FFH-Richtlinie aufgeführt seien.
Aber, so der Wattenrat weiter, die EU-Kommission gehe jetzt davon aus, dass bei evtl. künftigen Genehmigungen zur Muschelfischerei auch die Auswirkungen auf Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie untersucht werden. Die Bundesregierung habe der EU mitgeteilt, dass nun das Gebiet am Dollart doch von Deutschland als EU-Vogelschutzgebiet gemeldet werde. Die Kommission weiter:
"In unsere Bewertung fließt auch ein, dass die Bundesregierung zugesagt hat, für das Gebiet "Hund und Paapsand" in enger Zusammenarbeit mit den niederländischen Behörden eine Naturschutzsgebiets-Verordnung aufzustellen und vor deren Inkrafttreten den Schutz des Gebietes erforderlichenfalls durch kurzfristige Unterschutzstellung zu gewährleisten. Die heute und künftig vorhandenen Muschelbänke sollen demnach dagegen geschützt werden, dass durch eine Befischung die Existenz einer über mehrere Jahre stabilen Muschelbank gefährdet wird."

Das sei der Erfolg, so Knake und van der Meer; man müsse aber aus nicht guter Erfahrung abwarten, wie das Land Niedersachsen den Inhalt der Schutzverordnung abfasse, welche Hintertüren offen gelassen würden und wie gut die Zusammenarbeit mit den Niederländern funktioniere. Der damalige Alleingang durch Niedersachsen bei der Abfischung der Muschelbank habe die Glaubwürdigkeit Deutschlands als Vertragspartner des Ems-Dollart-Vertrages erheblich erschüttert.

Anmerkung:

Das EU-Schreiben kann bei Bedarf im Koordinierungsbüro angefordert werden.
Schicken Sie uns bei Bedarf hierzu eine Mail.



zur "Presse"-Übersicht zum Seitenanfang