Die Europäische Kommission hat die Bundesregierung erneut in einem
aktuellen Mahnschreiben aufgefordert, die Europäische Vogelschutzrichtlinie
beim Bau des Windparks Wybelsum bei Emden einzuhalten.
Brüssel/Esens/Emden. Bereits 1997 hatten Mitglieder des Watten-Rates
eine Beschwerde in Brüssel eingereicht und auf die Missachtung europäischen
Naturschutzrechts beim Bau des riesigen Windparks mit fast 40 Anlagen
in einem Polder am Wattenmeer des Dollarts hingewiesen. Zwischenzeitlich
sollte das Beschwerde-Verfahren auf Grund einer Stellungnahme der Bundesregierung
zunächst eingestellt werden.
"Die Stellungnahme der Bundesregierung wurde auf Grund von Vorlagen
des niedersächsischen Umweltministeriums (MU) und der staatlichen
Vogelschutzwarte beim Niedersächsischen Landesamt für Ökologie
(NLÖ) erarbeitet und verharmloste die Auswirkungen der riesigen Windkraftwerke
in diesem Schutzgebiet. Bund und Land drücken die Windkraftnutzung
politisch ohne Rücksicht auf Natur- und Landschaft durch", so
der Watten-Rat.
Im Dezember 2001 trugen Mitglieder des Watten-Rates und des Naturschutzbundes
Deutschland (NABU) auf Einladung der EU-Kommission in Brüssel die
besondere Wertigkeit dieser Flächen als besonderes Schutzgebiet für
Vögel vor. Das veranlasste die EU-Kommission zu einem erneuten Mahnschreiben.
Nach Informationen des Watten-Rates wies die EU-Kommission die Bundesregierung
in einem umfangreichen Schreiben darauf hin, dass die Flächen im
Wybelsumer Polder nach der EU-Vogelschutzrichtlinie zwingend hätten
gemeldet werden müssen, da sie zu den flächen- und zahlenmäßig
geeignetsten Gebieten für bestimmte Vogelarten gehöre.
Windenergieanlagen an dieser Stelle würden diese Funktion zerstören.
Inzwischen, so der Watten-Rat, bereite die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren
vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland vor. Das niedersächsische
Umweltministerium werde nun erneut seine Stellungnahme zu Wybelsum dem
Bundesumweltministerium übermitteln.
Der Watten-Rat erwarte aber auf Grund des Investitionsdrucks der Windkraftbetreiber
keine naturschutzfachlich ausreichende neue Bewertung der EU-Vogelschutzrichtlinie
für den Wybelsumer Polder durch die Bundesregierung.
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