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Pressemitteilung Nr. 5/2002 07. Mai 2001

Die Europäische Kommission hat die Bundesregierung erneut in einem aktuellen Mahnschreiben aufgefordert, die Europäische Vogelschutzrichtlinie beim Bau des Windparks Wybelsum bei Emden einzuhalten.

Brüssel/Esens/Emden.  Bereits 1997 hatten Mitglieder des Watten-Rates eine Beschwerde in Brüssel eingereicht und auf die Missachtung europäischen Naturschutzrechts beim Bau des riesigen Windparks mit fast 40 Anlagen in einem Polder am Wattenmeer des Dollarts hingewiesen. Zwischenzeitlich sollte das Beschwerde-Verfahren auf Grund einer Stellungnahme der Bundesregierung zunächst eingestellt werden.
"Die Stellungnahme der Bundesregierung wurde auf Grund von Vorlagen des niedersächsischen Umweltministeriums (MU) und der staatlichen Vogelschutzwarte beim Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ) erarbeitet und verharmloste die Auswirkungen der riesigen Windkraftwerke in diesem Schutzgebiet. Bund und Land drücken die Windkraftnutzung politisch ohne Rücksicht auf Natur- und Landschaft durch", so der Watten-Rat.

Im Dezember 2001 trugen Mitglieder des Watten-Rates und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) auf Einladung der EU-Kommission in Brüssel die besondere Wertigkeit dieser Flächen als besonderes Schutzgebiet für Vögel vor. Das veranlasste die EU-Kommission zu einem erneuten Mahnschreiben. Nach Informationen des Watten-Rates wies die EU-Kommission die Bundesregierung in einem umfangreichen Schreiben darauf hin, dass die Flächen im Wybelsumer Polder nach der EU-Vogelschutzrichtlinie zwingend hätten gemeldet werden müssen, da sie zu den flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebieten für bestimmte Vogelarten gehöre.
Windenergieanlagen an dieser Stelle würden diese Funktion zerstören. Inzwischen, so der Watten-Rat, bereite die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland vor. Das niedersächsische Umweltministerium werde nun erneut seine Stellungnahme zu Wybelsum dem Bundesumweltministerium übermitteln.
Der Watten-Rat erwarte aber auf Grund des Investitionsdrucks der Windkraftbetreiber keine naturschutzfachlich ausreichende neue Bewertung der EU-Vogelschutzrichtlinie für den Wybelsumer Polder durch die Bundesregierung.

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