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Pressemitteilung Nr. 4/2002 12. April 2002

Baltrumer Flugplatzausbau "rechtlich fragwürdig". Watten-Rat Ost-Friesland spricht von Klüngel zwischen Behörden und Tourismusindustrie im Nationalpark Nieders. Wattenmeer

Esens/Baltrum. Der beabsichtigte Ausbau des Flugplatzes Baltrum im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer stößt auf Kritik des Watten-Rates Ost-Friesland. Dieser Flugplatz, so der Watten-Rat, werde auf der Fläche eines gemeldeten EU-Vogelschutzgebietes und eines Flora- Fauna- Habitatgebietes (FFH) erweitert und gepflastert.
Die Bauarbeiten sollen zudem in der Brutzeit erfolgen. Durch die Nationalpark-Gesetzesnovellierung wurde die dortige Schutzzone aus dem Nationalpark entfernt und die Flugplatzfläche als nationalparkfreie Zone ausgewiesen. Auch auf der Erweiterungsfläche befindet sich eine Salzwiese, die dem Schutz des niedersächsischen Naturschutzgesetzes und dem EU-Recht unterliegt. Der Landkreis Aurich als Untere Naturschutzbehörde hatte in einem Schreiben wahrheitswidrig einfach in Abrede gestellt, dass sich auf der Flugplatzfläche schützenwerte Flächen befänden und so die Maßnahme erst ermöglicht. Der Landkreis bezeichnet den bisherigen Flugplatz als "Notflugplatz", obwohl hier im Jahr 2000 allein 1064 gewerbliche Starts und Landungen erfolgten, mit den privaten Flugzeugen sei diese Zahl noch wesentlich höher.

Der Watten-Rat geht davon aus, dass allein die Förderung des Flugaufkommens auch größerer Maschinen mit dem Ziel eines zusätzlichen Freizeitangebots ausschlaggebend für die Genehmigung war, nicht aber die Naturschutzbelange in einem Nationalpark.
Seit einiger Zeit, so der Watten-Rat, würden Eingriffe in den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ohne die vorgeschriebene Beteiligung von offensichtlich lästigen Naturschutzverbänden und ohne die Beachtung von vorgeschriebenen Verträglichkeitsprüfungen vorgenommen. Nach Auffassung des Watten-Rates arbeite ein Klüngel aus kommunalen Behörden, der Nationalparkverwaltung, des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLWK) und der Tourismusindustrie gezielt an der Ausgrenzung der Naturschutzverbände, um Planungen zügig und störungsfrei, aber rechtlich fragwürdig umzusetzen. Der Watten-Rat wird die Europäische Kommission von diesem erneuten Eingriff in Kenntnis setzen, die gerade eine Beschwerde des Watten-Rates zur Gesetzesnovellierung des Nationalparks prüft.

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