Baltrumer Flugplatzausbau "rechtlich fragwürdig". Watten-Rat
Ost-Friesland spricht von Klüngel zwischen Behörden und Tourismusindustrie
im Nationalpark Nieders. Wattenmeer
Esens/Baltrum. Der beabsichtigte Ausbau des Flugplatzes Baltrum im Nationalpark
Niedersächsisches Wattenmeer stößt auf Kritik des Watten-Rates
Ost-Friesland. Dieser Flugplatz, so der Watten-Rat, werde auf der Fläche
eines gemeldeten EU-Vogelschutzgebietes und eines Flora- Fauna- Habitatgebietes
(FFH) erweitert und gepflastert.
Die Bauarbeiten sollen zudem in der Brutzeit erfolgen. Durch die Nationalpark-Gesetzesnovellierung
wurde die dortige Schutzzone aus dem Nationalpark entfernt und die Flugplatzfläche
als nationalparkfreie Zone ausgewiesen. Auch auf der Erweiterungsfläche
befindet sich eine Salzwiese, die dem Schutz des niedersächsischen
Naturschutzgesetzes und dem EU-Recht unterliegt. Der Landkreis Aurich
als Untere Naturschutzbehörde hatte in einem Schreiben wahrheitswidrig
einfach in Abrede gestellt, dass sich auf der Flugplatzfläche schützenwerte
Flächen befänden und so die Maßnahme erst ermöglicht.
Der Landkreis bezeichnet den bisherigen Flugplatz als "Notflugplatz",
obwohl hier im Jahr 2000 allein 1064 gewerbliche Starts und Landungen
erfolgten, mit den privaten Flugzeugen sei diese Zahl noch wesentlich
höher.
Der Watten-Rat geht davon aus, dass allein die Förderung des Flugaufkommens
auch größerer Maschinen mit dem Ziel eines zusätzlichen
Freizeitangebots ausschlaggebend für die Genehmigung war, nicht aber
die Naturschutzbelange in einem Nationalpark.
Seit einiger Zeit, so der Watten-Rat, würden Eingriffe in den Nationalpark
Niedersächsisches Wattenmeer ohne die vorgeschriebene Beteiligung
von offensichtlich lästigen Naturschutzverbänden und ohne die
Beachtung von vorgeschriebenen Verträglichkeitsprüfungen vorgenommen.
Nach Auffassung des Watten-Rates arbeite ein Klüngel aus kommunalen
Behörden, der Nationalparkverwaltung, des Niedersächsischen
Landesbetriebes für Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLWK)
und der Tourismusindustrie gezielt an der Ausgrenzung der Naturschutzverbände,
um Planungen zügig und störungsfrei, aber rechtlich fragwürdig
umzusetzen. Der Watten-Rat wird die Europäische Kommission von diesem
erneuten Eingriff in Kenntnis setzen, die gerade eine Beschwerde des Watten-Rates
zur Gesetzesnovellierung des Nationalparks prüft.
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