der "mündige" Bürger und die Liberalen haben das
Wort! Der Wattenrat hatte die "Faxen dicke" und
erstattete Strafanzeige
Der so harmlos aussehende Betonweg im Naturschutz- und Besonderem Schutzgbiet
nach EU-Vogelschutzrichtlinie, zum Zwecke der Treibselabfuhr gebaut,
hat es in sich. Er ist Drehpunkt eines modernen Schmierenstückes
von Politik und Verwaltung der Stadt Emden. Als Untere Naturschutzbehörde
ist die Statt Emden verpflichtet, dieses bedeutende Rast- und Brutgebiet
an der Ems vor Beeinträchtigungen zu schützen.
Genau das Gegenteil
ist der Fall. Mit der Fertigstellung des ohne Genehmigung und ohne Verträglichkeitsprüfung
gebauten Weges im Schutzgebiet (Naturschutzgebiet und Besonderes Schutzgebiet
nach der EU-Vogelschutzrichtlinie!) entdeckten die Naturvermarkter und
Bürger ihre Liebe zur Natur. Sie wollen ins Schutzgebiet, sie wollen
dort laufen und mit dem Fahrrad fahren. Die jedem Naturbeobachter vertrauten
Fluchtdistanzen gerade von Gänsen gelten dort wohl nicht, das können
die Naturschutz"experten" aus Petkum angeblich sogar " belegen".
Der Ratsherr Bolinius (FDP) machte sich zum Sprachrohr der angeblich
vom Naturschutz "Entrechteten" und holte seinen Parteifreund,
den FDP-Umweltminister Sander, zur Hilfe. Auf einer "Bürgerversammlung" am
01. Dez. 2003 wurde deutlich, dass die geballte Volksfront es besser
weiß: Brut- und Rastvögel werden dort durch Begehen und Fahrradfahren
gar nicht gestört. Die sehr störanfälligen Nonnengänse
z.B. werden offensichtlich nur noch als Streicheltiere, nicht aber mehr
als Wildtiere wahrgenommen, wenn sie überhaupt wahrgenommen werden.
Und der Herr Minister, bekannt aus Funk, Printpresse und Fernsehen als
rigoroser Naturschutz-Plattmacher und Schutzgebiets-Öffner, stimmte
beschwichtigend in den Chor der Ignoranten ein: Man wolle einen "Kompromiss",
und der Rest sei "Bürokratismus".
Jawoll, Herr Minister,
was schert uns schon das nationale und europäische Naturschutzrecht,
wenn man damit schon wieder den neoliberalen Weltenvereinfacher vor den
Petkumer "Bürgern" demonstrieren kann. Das bringt sicher
Stimmen auf dem nächsten Wahlzettel! Nur: Die Bürger wollen
alles, die ganzjährige Freigabe, noch nicht einmal den Kompromiss,
der keiner ist. 100 aufgebrachte Bürger auf dem Haufen können
nicht irren! Der angrenzende Deich ist frei begehbar, das wird im Eifer
der Debatte ganz vergessen. Warum ein Umweltminister nicht auf den Text
der EU-Vogelschutzrichtlinie als verbindliches Rechtsinstrument auch
für die Petkumer Bürger verweist, bleibt sein Geheimnis.
Dem Wattenrat langt diese Posse langsam. Wir haben erst einmal Strafanzeige
wegen des illegalen Baus eines Betonweges in einem Schutzgebiet bei der
Staatsanwaltschaft in Aurich erstattet. Nach § 329 Strafgesetzbuch
kann derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft werden, der
in Naturschutzgebieten Abgrabungen oder Aufschüttungen vornimmt.
Die Strafanzeige wird derzeit bearbeitet. Warten wir es ab, wie sich
weisungsgebundene Staatsanwälte hier verhalten!
Die Stadt Emden indes machte aus Ihrer Not eine Tugend: Sie will diesen
Weg als "Naturlehrpfad" ausweisen lassen und beantragte dafür
eine Ausnahmegenehmigung für die Freigabe des Weges: mehr als 17
Monate nach der Fertigstellung des Betonweges. Es kommt eben nur auf
die Verpackung, nicht mehr auf den Inhalt an.
01. Dez. 2003
Pressemitteilung von Erich Bolinius, FDP-Fraktionsvors. im Emder Rat:
Umweltminister Sander stellt sich auf Seiten der Bürger
Auf Einladung des FDP-Fraktionsvorsitzenden im Emder Rat, Erich Bolinius,
und Roland Riese, MdL, war Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP)
heute Gast auf einer Bürgerversammlung der FDP in Emden-Petkum.
Es ging in dieser Versammlung um die ganzjährige Benutzung des Teekabfuhrweges
von Emden-Borssum bis zum Emssperrwerk für Fußgänger
und Radfahrer, der direkt am Deichfuß verläuft. Naturschützer
sind gegen eine Benutzung des Weges. Sie meinen, dass Vögel, insbesondere
Gänse gestört werden würden. Das wurde von den Anwohnern
vehement bestritten und auch belegt. In der gut besuchten Bürgerversammlung
stellte sich Umweltminister Hans-Heinrich Sander auf Seiten der Bürger.
Diese dürften nicht von der Natur ausgeschlossen werden, betonte
der Umweltminister unter Beifall der über 100 Teilnehmer. Er werde
alles tun, um eine Lösung herbeizuführen. Der Büokratismus
würde in Deutschland überhand nehmen, dass müsse verhindert
werden. Vorher hatte der Oberdeichrichter Heiko Albers von der Moormerländer
Deichacht gesagt, dass er für eine ganzjährige Freigabe des
Weges sei. Ferner forderte er die Bezirksregierung auf, sogenannte Sommerdeiche
im Deichvorland anzulegen, dann würde die Brut nicht gestört
und auch nicht überflutet. Sommerdeiche wurden erst im letzten
Jahr in Petkum abgetragen! Ein Antrag der Stadt Emden sieht vor, dass
der größte Teil des Weges nur in der Sommerzeit für 2
Monate freigegeben werden sollte. Damit sind der Bürgerverein Petkum
und die Anwohner jedoch nicht zufrieden. Sie fordern eine ganzjährige
Nutzung. "Ich bin über die Aussagen des Ministers Sander äußerst
zufrieden," sagte Erich Bolinius, der die Moderation und ein Verfechter
der Freigabe des Weges ist. Er hoffe, dass die Naturschützer endlich
einlenken.
Nachstehend einige Stichworte von Erich Bolinius
zur Kenntnis:
Auf dem Podium: Hans-Heinrich Sander, Nieders. Umweltminister
1.Stadtrat Jan Röttgers Heiko Albers, Oberdeichrichter der Moormerländer
Deichacht Herr Struthoff von der Bezirksregierung Weser-Ems Herr Wendeburg
von der Bezirksregierung Weser-Ems Roland Riese (FDP) MdL
Ich begrüße Mitglieder der SPD und FDP-Fraktion des Emder
Rates, den Vorsitzenden des Petkumer Bürgervereins, Gerhard Fischer,
und insbesondere Sie, die vielen Bürgerinnen und Bürger. Vielen
Dank, dass Sie alle gekommen sind.
Die Gaststätte "Slis", wo wir hier tagen, ist über
120 Jahre alt. Der Nieders. Finanzminister Erich Küpker war schon
einmal aufgrund meiner Einladung hier. Petkum hat eine 1.200 jährige
Geschichte. Aus der Petkumer Chronik kann man entnehmen, dass die Petkumer
schon immer mit der Natur im Einklang standen. Wir konnten uns im Anwachs
(Deichvorland) bis zur Ems bis 1994 frei bewegen. Dann kamen die Naturschützer
und haben ein Betretungsverbot ausgesprochen. Das war schon sehr ärgerlich.
Die Ems war damals ein lebendiger Fluss, heute ist er, durch die Ausbaggerungen
wegen der großen Kreuzfahrtschiffe der Meyer-Werft, so gut wie
tot. Und nun können wir auch den Deichweg nicht mehr begehen.
Der neue Teekabfuhrweg von Emden-Borssum bis zum Emssperrwerk bis Gandersum
direkt am Deichfuß, also u.E. nicht im Naturschutzgebiet gelegen,
wurde aufgrund von Anträgen von Naturschützern gesperrt. In
den Augen der Anwohner ein Skandal.
Und das können wir Bürger hier vor Ort auch nicht verstehen
und auch nicht hinnehmen. Deshalb haben wir Sie, meine Herren auf dem
Podium, gebeten, hier Stellung zu nehmen. Ich hoffe, dass wir nach dieser
Versammlung sagen können, dass wir Bürger von der Natur nicht
mehr ausgeschlossen werden.
Brief des Wattenrats:
An die Redaktionen
Betr: Bürgerversammlung mit Umweltminister Sander in Petkum zur
Freigabe des Treibselabfuhrweges im Naturschutzgebiet und Besonderem
Schutzgebiet nach EU-Vogelschutzrichtlinie "Petkumer Deichvorland"
hier: Teilnahme von Naturschutzvertretern
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29. November 2003 wurde nun doch von Herrn Riese (Mdl_FDP) Herr Eilert
Voß, Widdelswehr (Tel: 04921-55926) als Vertreter des Naturschutzes
zur Podiumsdiskussion nachgeladen, zwei Tage vor der Veranstaltung!
Das Antwortschreiben von Herrn Voß an Herrn Riese finden Sie nachstehend.
Ich bitte um Ihre Kenntnisnahme.
Mit freundlichem Gruß
Manfred Knake
-------
Eilert Voß 29.11.03
26725 Emden
An Roland Riese (MdL)
26721 Emden
Betr. Einladung zur Podiumsdiskussion am 1.12.03, 10.30 Uhr in Petkum
Sehr geehrter Herr Riese,
mit Verwunderung nehme ich Ihre heutige Einladung zu einer Diskussionsveranstaltung
am kommenden Montag zur Kenntnis. Sie bitten um eine Rückmeldung.
Sie schreiben mir in einem Brief vom 28.11. 03, den ich heute Mittag
mit der Post erhielt, dass der Streit um den (illegalen) Teekweg seit
Wochen schwelt und am Montag ein Kompromiss gefunden werden soll. Frage:
Sie planen doch sicherlich seit Wochen diesen Termin, öffentlich
bekannt ist der Ministerbesuch lt. Emder Zeitung am 13. November 03 in
einem Leserbrief von Erich Bolinius aus dem Urlaubsort Teneriffa. Sollten
Sie und Herr Bolinius tatsächlich an Sachargumenten interessiert
und die Anwesenheit von örtlichen Kennern der Naturschutzprobleme
unbedingt erwünscht sein, die Einladung wäre zeitgleich mit
den Einladungen an die Presse, der Stadt Emden, der Deichacht usw. herausgegangen.
Ich persönlich vermute, dass Ihnen relativ spät eingefallen
ist, dass eine Nichtberücksichtigung der Naturschutzargumente, die
alle gegen eine Öffnung für den Tourismus sprechen, dem Verkehrskonzept
eher schadet als nützt und eine Podiumsdiskussion in geschlossener
Gesellschaft ohne Anwesenheit von Kritikern des Nutzungsprojektes, eine
Farce ist. Ihre späte Einladung zum 1.12.03 ist als Beweis zu werten,
dass die FDP an einen kritischen Dialog nicht interessiert ist und die
Offerte aus taktischen Erwägungen ausgesprochen wurde ohne ernsthaft
meine Teilnahme zu befürworten. Anwesenden Pressevertretern kann
so formal erklärt werden, dass Naturschützer zwar eingeladen
wurden aber kein Interesse an der Veranstaltung zeigen.
Im Übrigen
ist es mir wegen der überaus kurzfristigen Einladung nicht möglich,
bei meiner Behörde über das Wochenende eine Dienstbefreiung
zu beantragen und sage daher die Teilnahme ab.
Mit freundlichem Gruß
Eilert Voß
-----
Der Brief aus dem Niedersächsischen Umweltministerium zum Petkumer
Deichvorland: Es ist keinesfalls so, dass der Treibsel- (oder Teek- )
abfuhrweg im NSG Petkumer Deichvorland "freigestellt" ist,
das geht aus der Naturschutzverordnung nicht hervor und ist reine Interpretation!
Niedersächsisches Umweltministerium
Postfach 41 07
30041 Hannover
Bearbeitet von: Roland Dreher
An den Watten-Rat Ostfriesland z. Hd. Herrn Manfred Knake Brandshoff
41
26427 Esens-Holtgast
Mein Zeichen \Bei Antwort angeben) 27a - 22221/3 WE 219 3542
18.08.2003
Naturschutzgebiet "Petkumer Deichvorland"; Nutzung des Teekab-
fuhrweges duch Radfahrer und Fußgänger
Sehr geehrter Herr Knake,
Ihr Schreiben vom 19.05.03 an Herrn Minister Sander habe ich dankend
erhalten. Herr Sander hat mich gebeten, Ihnen zu antworten und Sie um
Verständnis zu bitten. dass er bei der Fülle der an ihn gerichteten
Anliegen nicht alle Schreiben persönlich beantworten kann.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass nur der einen Anreiz hat,
die Natur zu schützen, der die Umwelt auch kennen lernen und erleben
kann. Deshalb soll der Bevölkerung ein Erleben der Naturschutzgebiete
grundsätzlich ermöglicht werden, wobei allerdings naturschutzfachliche
und naturschutzrechtliche je nach Lage des Einzelfalls Gesichtspunkte
zu beachten sind.
Im vorliegenden Fall scheint es gewichtige Argumente gegen eine ganzjährige öffentliche
Nutzung des Teekabfurweges zu geben. Für den im Jahr 2002 fertig
gestellten, am äußeren Deichfuß im NSG gelegenen Teekabfuhrweg
ist unter Berufung auf die Freistellung in der NSG-VO von Maßnahmen
für den Küstenschutz kein Befreiungsverfahren und somit auch
keine Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände durchgeführt
worden; zudem hat eine Beteiligung der oberen Naturschutzbehörde
nicht stattgefunden. Von der Von der ausführenden Moormerländer
Deichacht ist jedoch der Stadt Emden die Duldung als Fahrradweg in Aussicht
gestellt worden.
Es besteht die Absicht, das Wegestück in die "Internationale
Dollartroute" einzubeziehen. Die NSG-VO hat das Betreten und Befahren
des NSG auf den zum Zeitpunkt der Verordnung bestehenden Wegen freigestellt.
Der neu entstandene Weg fällt ausschließlich in seiner Funktion
als Teekabfuhrweg unter die Freistellung von Maßnahmen für
den Küstenschutz. Jede andere Nutzung kann dieses Privileg nicht
für sich in Anspruch nehmen.
Zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes des Vogelschutzgebietes
ist u. a. die Minimierung von Störungen durch Freizeitnutzung wesentlich.
Eine Nutzung von Radfahrern und Fußgängern lässt eine
erhebliche Minderung der Nutzbarkeit des Gebietes durch Brut und Rastvogel
aufgrund der Fluchtdistanzen der Tiere erwarten. Vor einer Freigabe des
Weges für die Allgemeinheit sind insofern als zwingende Voraussetzungen
eines Befreiungsverfahrens nach § 53 NNatG mit positivem Abschluss
durchzuführen und m Verträglichkeitsstudie der Nachweis zu
erbringen, dass die Erhaltungsziele dieses Natura-20OO-Gebietes nicht
erheblich beeinträchtigt werden.
Ich wurde es begrüßen, wenn vor Ort ein für alle Beteiligten
tragbarer Kompromiss gefunden werden kann und bitte Sie hierum Mitarbeit.
Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen unzureichenden Beschilderung
des Gebiets und Schutzvorkehrungen hat mir die Bezirksregierung Weser-Ems
berichtet, dass Sie entsprechende Maßnahmen veranlasst hat, aufgrund
Ihres Hinweises aber einen möglichen neuen Handlungsbedarf überprüfen
wird.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrage Dreher
|