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Golfplatzplanung der Samtgemeinde Esens  

Bei Ostbense am Deich in einem "faktischen Vogelschutzgebiet" nach der EU-Vogelschutzrichtlinie

Allen EU-rechtlichen Vorgaben zum Trotz, trotz eines laufenden Mahnverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland unter Anmahnung des Gebietes Norden-Esens wird an der Küste geplant, als ob die EU-Vogelschutzrichtlinie auf kommunaler Ebene nicht gelte (siehe auch Mahnschreiben der EU-Kommission hier auf unseren Seiten). Die Sprecherin der Bezirksregierung Weser-Ems, Herma Heyken, macht aus dem Mahnverfahren der EU als Vorstufe zu einem Gerichtsverfahrengegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshofs einen "fachlichen Meinungsaustausch". Wie nett! Aber so müssen Pressesprecher oder Pressesprecherinnen wohl reden, immer positiv, auch wenn es den Steuerzahler hinterher gewaltige Strafsummen bei einer Verurteilung Deutschlands kostet. Die Planer, Entscheider und Ignoranten werden mit Sicherheit nicht zur Kasse gebeten werden. Der Wattenrat wird gegen den Verstoß der EU-Vogelschutzrichtlinie Beschwerde bei der EU-Kommission einlegen.

 

Anzeiger für Harlingerland 20.12.2003 (S. 6)

"Vogelschutz beachten"

Grüne zur Golfplatz-Planung

MdL Hans-Joachim Janßen (Grüne) reagiert auf Golfplatz-Planungen. Bezirksregierung bezieht Stellung.

ESENS / HPH - "Die Samtgemeinde Esens und der Landkreis Wittmund wären gut beraten, die Planung eines Golfplatzes in Ostbense auf seine Verträglichkeit mit der EU-Vogelschutzrichtlinie zu überprüfen", meinte gestern der Grünen-Landtagsabgeordnete Hans-Joachim Janßen in einer Pressemitteilung. Die besondere Bedeutung des Gebietes für rastende und überwinternde Vögel sei hinreichend belegt. Die vom Wattenrat angekündigte Beschwerde bei der EU-Kommission sei daher "nicht ohne Erfolgsaussichten".

Janßen weist in dem Zusammenhang auf ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Österreich wegen der Planung eines Golfplatzes in einem Vogelschutzgebiet hin. "Landkreis und Samtgemeinde sind hier in einer vertrackten Situation: Einerseits sind auch sie unmittelbar an geltendes EU-Recht gebunden, andererseits können sie aber nicht von sich aus Vogelschutzgebiete festsetzen. Die Landesregierung muss Planungssicherheit schaffen, in dem sie endlich eine vollständige Vogelschutz-Gebietskulisse vorlegt", forderte der Abgeordnete der Grünen.

Unterdessen meinte die Sprecherin der Bezirksregierung Weser-Ems, Herma Heyken, gestern auf Nachfrage, dass das vom Wattenrat genannte Gebiet nicht nur "angeblich", sondern auch tatsächlich vom Land Niedersachsen nicht als "EU-Vogelschutzgebiet" gemeldet worden sei, weil für die relevanten Vogelarten im Rahmen der Aktualisierung in den Jahren 2000 und 2001 "geeignetere" Gebiete ermittelt worden seien. Die Mitteilungen des Wattenrat sind insgesamt nicht neu und bereits im Juni veröffentlicht worden", meinte Heyken. Und weiter: "Hintergrund ist immer noch das sogenannte "Vertragsverletzungsverfahren" der EU gegen die Bundesrepublik bzw. der fachliche Meinungsaustausch durch verschiedene Mahnschreiben. Eine fachliche Notwendigkeit zur Meldung des Gebietes "IBA Norden-Esens" werde weiterhin nicht gesehen, so die Sprecherin.

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Anzeiger für Harlingerland 18.12.2003 (S. 3)

Beschwerde vor EU gegen den Golfplatz

"Bereich liegt im Vogelschutzgebiet"

Der Watten-Rat OstFriesland geht davon aus, dass sich der Europäische Gerichtshof mit den Golfplatz-Planungen beschäftigen wird.

OSTBENSE / HPH - Der Bauausschuss der Gemeinde Neuharlingersiel wird sich heute Nachmittag mit den weiteren Planungen für den Golfübungsplatz in Ostbense beschäftigen. Insbesondere geht es dabei um einige Anträge, die Ratsherr Hayung Böttcher gestellt hat. Aber auch die Abwägung der Vorschläge nach der öffentlichen Auslegung stehen auf der Tagesordnung. Es ist davon auszugehen, dass der Ausschuss die Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes auf den Weg und damit das Verfahren wieder ein Stück voran bringt.

Unterdessen hat sich erneut der Watten-Rat OstFriesland in die Angelegenheit eingeschaltet. Manfred Knake vom Koordinierungsbüro teilte dem "Harlinger" mit, dass bei den Planungen EU-Recht verletzt werde. "Es kann doch nicht sein, dass man Gelder von der Europäischen Union einsteckt, andererseits aber die EU-Regeln nicht einhält." Gemeint ist damit das Areal, auf dem der Golfplatz entstehen soll. Wie der Watten-Rat sagt, liegt der Platz in einem wichtigen Vogelschutzgebiet.

Die EU-Kommission, die sich mit diesem Thema beschäftige, habe Bundesaußenminister Joschka Fischer darauf hingewiesen, dass für den Bereich "Norden-Esens" Gebietsmeldungen der wichtigen Vogelschutzbereiche fehlen würden. Knake geht davon aus, dass die Flächennutzungsplanungen der Samtgemeinde für den Golfplatz deshalb fehlerhaft seien. Da wurde nicht abgewogen, sondern weggewogen." Der WattenRat-Sprecher kündigte deshalb eine Beschwerde vor der EU-Kommission an. Die entsprechenden Unterlagen lägen ihm bereits vor. "Die Beschwerde richtet sich allerdings gegen die Bundesrepublik, die hier falsch handelt."

Neuharlingersiels Bürgermeister Jürgen Peters verwies auf Nachfrage darauf, dass man sowohl von der Bezirksregierung als auch vom Land Niedersachsen die Aussage habe, die Planungen seien rechtens. "Wenn es nach den Umweltschutzverbänden geht, dann ist der ganze Küstenstreifen Vogelschutzgebiet. Danach müssten wir auch die Planungen für unsere kommunale Entlastungsstraße einstellen", so der Bürgermeister.

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