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Hauen und Stechen der Oberen Naturschutzbehörde  

Bezirksregierung Weser Ems wirft Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Pflichtversäumnisse vor; doch wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

Zur Rettung der eigenen Haut, sprich als Versuch, die politisch beschlossene Auflösung der Bezirksregierungen in Niedersachsen in Frage zu stellen, gibt es jetzt behördeninternes Hauen und Stechen. Der Naturschutzdezernet der Bezirksregierung Weser-Ems, Helmut Dieckschäfer, kritisiert die Naturschutzarbeit der Landkreise und kreisfreien Städte. Nur: Er sitzt im Glashaus und wirft mit Steinen. Dieckschäfer ist selbst verantwortlich für die Ausweisung von Naturschutzgebieten und die Darstellung von Flora-Fauna-Habitagebieten und EU-Vogelschutzgebieten nach EU-Richtlinien. Da ist er der Bremser gewesen. Die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörden machen ihre Arbeit, so weit es die personelle Decke erlaubt, ganz ordentlich und werden ihrerseits wieder von der Politik oder den Landräten als Leiter der Einheitsbehörden bei der Umsetzung ihrer naturschutzfachlichen Empfehlungen ausgebremst.

taz-Nord, 25. Sept. 2003

Naturschutz ist schon lange nicht mehr

Bezirksregierung Weser-Ems urteilt: Die 18 Landkreise und Städte kommen ihren Naturschutz-Pflichten nicht nach

Oldenburg taz Die achtzehn Landkreise und kreisfreien Städte in der Region Weser-Ems kommen ihren gesetzlichen Pflichten für eine aktive Naturschutzarbeit nicht nach. Dieses Fazit zieht der Leiter der Oberen Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg, Helmut Dieckschäfer, in einem jetzt bekannt gewordenen Papier. Darin dokumentiert seine Behörde die Naturschutzarbeit der letzten zehn Jahre in der Region.

Anlass der Bestandsaufnahme Dieckschäfers ist die von der niedersächsischen Landesregierung angekündigte Verwaltungsreform. Danach sollen unter anderem die Bezirksregierungen abgeschafft und deren Aufgaben an andere Institutionen übertragen oder den Landkreisen und Städte zugeschlagen werden. "Die Politik will den aktiven Naturschutz zerschlagen", urteilt Dieckschäfer. Mit ihrem Papier weist die Bezirksregierung jetzt nämlich nach, dass die Landkreise und Städte gar nicht in der Lage sind, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Mehr noch: Sie belegt, dass diese im Bereich des Naturschutzes nicht einmal ihre jetzigen Aufgaben erledigen. Grund, so die Oldenburger Analyse, sei die schlechte personelle Ausstattung der Unteren Naturschutzbehörden und politisches Desinteresse der Verantwortlichen.

So haben einige Landkreise nach zehn Jahren noch immer keine Landschaftsrahmenpläne ausgearbeitet. Diese Pläne aber sind Grundlage jeglicher Naturschutzverwaltung. Ohne den Landschaftsrahmenplan können keine Schutzgebiete ausgewiesen werden - und werden es auch nur unzureichend. Die EU droht deswegen schon mit hohen Geldstrafen.

Auf dem Schreibtisch von Uilke van der Meer in Norden/Ostfriesland stapeln sich Landkarten und Flächenbeschreibungen. "Die gehen jetzt nach Brüssel", sagt der Sprecher der unabhängigen Naturschutzgruppen, die sich zum so genannten Wattenrat zusammengeschlossen haben: "Der Landkreis Aurich, die Stadt Emden und der Landkreis Leer würden sich die Finger danach lecken." Die vom Wattenrat erstellten Karten belegen, das Windparks, Golfplätze oder Strassen entlang der Küste oder auf den Inseln direkt in hochwertigen Naturgebieten gebaut wurden, die nach europäischem Recht als Naturschutzflächen (FFH-Gebiete) hätten ausgewiesen werden müssen.

Das Papier der Bezirksregierung wiederum belegt nun, warum das so ist. Viele Landkreise haben schlicht keine aktuellen Daten darüber, wie ökologisch wertvoll ihrer Gemarkungen sind. "Die haben daran auch kein großes Interesse, weil sie ihre Flächen dann wirtschaftlich nicht mehr so nutzen könnten", vermutet Uilke van der Meer. Er ist sicher: "Nichts scheuen die kommunalen Verwaltungen mehr als die Ausweisung von Naturschutzflächen."

Thomas Schumacher

Auch die Lokalpresse nahm das Thema auf.

ABER: Der nachstehende Artikel ist etwas missverständlich. Er beruft sich auf die Kritik des Naturschutz-Dezernatsleiters Dieckschäfer der Bez.Reg. Weser-Ems in Oldenburg an der Arbeit den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (siehe obigen Artilel der taz-Nord). Die im nachstehenden Artikel konkret dargestellten Versäumnisse wurden nicht von der Bezirksregierung moniert (wie es den Anschein hat), sondern vom Wattenrat Ost-Friesland.

Darüberhinaus wurde dem Redakteur des "Anzeigers" vorab deutlich gemacht, dass nicht die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehören zu schelten sind, die ihre Arbeit durchweg ordentlich machen, sondern das, was letztlich die Einheitsbehörde Landkreis oder kreisfreie Stadt mit der Arbeit der Naturschutzbehörde nach außen mache, nämlich die naturschutzfachlichen Aspekte bei Entscheidungen oft außer acht lasse. Im Artikel wird nicht ausreichend zwischen EU-Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten differenziert, aber das ist vernachlässigbar.

Anzeiger für Harlingerland 27.09.2003 (S. 1)

Eklatante Verstöße gegen EU-Recht

Landkreise und Städte kommen ihren Naturschutz-Pflichten nicht nach

HARLINGERLAND / MH - Die 18 Landkreise und kreisfreien Städte in der Region Weser-Ems kommen ihren gesetzlichen Pflichten für eine aktive Naturschutzarbeit nicht nach. Dieses Fazit zieht die Obere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Weser-Ems. Schon der Wattenrat hatte darauf hingewiesen und belegt, dass Windparks, Golfplätze oder Straßen entlang der Küste oder auf den Inseln direkt in hochwertigen Naturgebieten gebaut wurden, die nach europäischem Recht als Naturschutzflächen (FFH-Gebiete) hätten ausgewiesen werden müssen.

Betroffen ist auch der Landkreis Wittmund. So soll der Damm- und Straßenbau auf Langeoog aus Naturschutzmitteln von Statoil eine reine touristische Erschließungs- und Küstenschutzmaßnahme gewesen sein, die mit der Wiedervernässung des ohnehin nassen Hellers im Osten begründet wurde. Dort seien mehr als 3,5 Millionen Euro Naturschutzgeld in Straßen- und Dammbau umgeleitet worden.

Der Windpark Utgast hätte an der jetzigen Stelle nie gebaut werden dürfen, er liege in einem faktischen Vogelschutzgebiet in Nationalparknähe. Kritisiert wird, dass der. Landkreis zusätzlich Enercon-Anlagen dort genehmigte.

Der Landkreis müsse sich stärker mit den europäischen Rechtsinstrumenten, nämlich Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) und EU-Vogelschutzrichtlinie befassen, lautet die Forderung. So moniert die EU die mangelnde Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie in der sogenannten "Important Bird Area" Norden-Esens. Die kommunale Selbstverwaltung ignoriere das EU-Recht völlig, man wähne sich da "völlig freischaffend und autonom" und plane rücksichtslos, etwa Umgehungsstraße Esens oder Golfplatz Ostbense. Auch auf Langeoog habe es zahlreiche Eingriffe in bereits gemeldete EU-Vogelschutzgebiete gegeben. In allen Fällen kann es jetzt zu Mahnverfahren kommen.

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