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Neues vom Petkumer Deichvorland  

Das Niedersächsische Umweltministerium wünscht sich einen "für alle Beteiligten tragbaren Kompromiss"

Neues vom Teekabfuhrweg und die von vielen gewünschten Nutzung als Radweg in einem "Besonderen Schutzgebiet" und Naturschutzgebiet. Merke: Es wird nicht immer ALLES in der Zeitung gedruckt, immerhin gelang eine Korrektur mit einem Leserbrief. Und "Umweltverbände" haben sich hier, wie bei vielen aktuellen "Schadensfällen" des Naturschutzes, bisher fein herausgehalten. Der NABU-Ostfriesland unterstützt sogar die Nutzung. Ein Blick in die eigene Satzung wäre da sicher hilfreich.

Emder Zeitung, 27. Aug. 2003

Radfahren im Naturschutzgebiet: Ministerium regt Kompromiss an

Antwort aus Hannover auf ein Schreiben des Watten-Rats Ost-Friesland zum Teek-Abfuhrweg.

von AXEL MILKERT

So ähnlich wünschen es sich die Befürworter: Der Teekweg durchs Deichvorland soll für Radfahrer geöffnet werden. Das Schild markiert allerdings die daneben liegende Zufahrt vom Petkumer Hafen in den Ort.

Ein "für alle Beteiligten tragbarer Kompromiss" soll im Petkumer Deichvorland gefunden wurden. Das ist der Wunsch des Niedersächsischen Umweltministeriums hinsichtlich der Nutzung des Teek-Abfuhrweges durch Fußgänger und Radfahrer. Seit Monaten schwelt eine Auseinandersetzung zwischen Umweltverbänden und Befürwortern einer Nutzung (die Emder Zeitung berichtete). Der Betonweg darf derzeit im Rahmen des Küstenschutzes nur von der Deichacht zur Abfuhr von Treibgut (Teek) genutzt werden. Im Emder Rat wurde inzwischen darüber diskutiert, den Weg, der durch ein Naturschutzgebiet führt, Ausflüglern und Spaziergängern wenigstens für einen begrenzten Zeitraum zu öffnen.

Die Stadt Emden ist bemüht, einen Kompromiss, wie ihn das Ministerium anregt, in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung hinzubekommen. Zuletzt allerdings machte die Landesbehörde in Oldenburg deutlich, dass mit einer Freigabe in diesem Jahr auf keinen Fall mehr zu rechnen ist. Grundsätzlich aber sei man "auf Kompromisslinie", wie Sprecherin Herma Heyken gestern gegenüber der EZ noch einmal betonte. Ein gewisses Zeitfenster für eine eingeschränkte öffentliche Nutzung sei denkbar. Nur, wie dieses Fenster auszusehen hat, ist noch zu klären.

Dazu muss zunächst die Naturschutzgesetz-Verordnung geändert und ein "Befreiungsverfahren" durchgeführt werden. Die Umweltverbände müssen gehört werden und in einer Verträglichkeitsstudie ist der Nachweis zu erbringen, "dass die Erhaltungsziele dieses Natura-2000-Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden", heißt es in einem Schreiben des Umweltministeriums an Manfred Knake vom "Watten-Rat Ost-Friesland". Die Stadt Emden wird nunmehr einen Antrag bei der Bezirksregierung stellen, da das notwendige naturschutzrechtliche Gutachten vorliegt, bestätigte Stadtsprecher Eduard Dinkela gestern auf Anfrage.

Inhalt des Antrags: 1. Ganzjährige Freigabe des Fahrradwegs zwischen Borssumer Siel und Kirchweg; 2. Nutzung des Teekabfuhrwegs in den Sommermonaten als Leerpfad (für Fußgänger und Radfahrer), wenn Brut- und Gastvögel nicht gestört werden. Manfred Knake ist strikt gegen einen Kompromiss. Dieser erscheine allein deshalb nicht machbar, "weil rastende Gänse und Brutvögel natürliche Fluchtdistanzen haben, die durch menschliche 'Kompromisse' nicht geringer werden". Auch der Emder Vogelkundler Klaus Rettig hatte Anfang der Woche in einer Notiz zu Beobachtungen im Petkumer Deichvorland die "ganzjährige" Bedeutung dieses Gebiets für die Vogelwelt unterstrichen. Knake weiter: "Das Problem des Störens oder Verscheuchens von geschützten Arten kann also dadurch nicht annähernd gelöst werden. Es bleibt die Einsicht in das Problem, und das setzt zweifellos Vernunft und Rücksicht und nicht politische Stimmungsmache voraus. Und an der Vernunft mangelt es eindeutig, wenn man die öffentliche Diskussion als Maßstab nimmt."

Das Umweltministerium setzt vor allem auf gegenseitige Akzeptanz. Grundsätzlich ist man dort der Ansicht, "dass nur der einen Anreiz hat, die Natur zu schützen, der die Umwelt auch kennen lernen und erleben kann". Ein "Erleben der Naturschutzgebiete" sollte daher grundsätzlich - unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange - ermöglicht werden, hieß es aus dem Hause von Minister Hans-Heinrich Sander (FDP), der übrigens auch Mitglied im Naturschutzbund Deutschland ist.

Naturschutz: Nur von der Deichacht darf der Betonweg genutzt werden.

Leserbrief dazu (so erschienen am 30.08.2003):

An die Emder Zeitung per Mail 27. Aug. 2003 -Redaktion-

Emden

Leserbrief zu: Teekabfuhrweg im Petkumer Deichvorland Berichterstattung Axel Milkert "Anwort aus Hannover..." vom 27.08.2003

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte veröffentlichen Sie meinen Leserbrief zu o.a. Thema.

Danke und mit freundlichem Gruß

Manfred Knake im Wattenrat Ost-Friesland

Text:

Die Berichterstattung der EZ vom 27.08.2003 über den Inhalt des Briefes aus dem niedersächsischen Umweltministerium zum Teekabfuhrweg im Petkumer Deichvorland berichtet zwar groß über den gewünschten "Kompromiss" des Umweltministeriums, verschweigt aber einige wesentliche Sätze aus dem Schreiben, die diesen "Kompromiss" eigentlich unmöglich machen. Das Schreiben führt u.a. weiter aus: "Im vorliegenden Fall scheint es gewichtige Argumente gegen eine ganzjährige öffentliche Nutzung des Teekabfuhrweges zu geben. Für den im Jahr 2002 fertig gestellten, am äußeren Deichfuß im NSG gelegenen Teekabfuhrweg ist unter Berufung auf die Freistellung in der NSG-VO [Naturschutzgebietsverordnung] von Maßnahmen für den Küstenschutz kein Befreiungsverfahren und somit auch keine Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände durchgeführt worden; zudem hat eine Beteiligung der oberen Naturschutzbehörde [Bez.Reg. Weser-Ems] nicht stattgefunden."

Genau das wurde vom Naturschutz auch moniert, sieht es doch so nach einem handstreichartigen Bau unter Umgehung aller Einwendungen mit der gewollten Duldung als Fahrradweg aus. Weiter führt das Umweltministerium aus: "Der neu entstandene Weg fällt ausschließlich in seiner Funktion als Teekabfuhrweg unter die Freistellung von Maßnahmen für den Küstenschutz. Jede andere Nutzung kann dieses Privileg nicht für sich in Anspruch nehmen. Zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes des Vogelschutzgebietes ist u.a. die Minimierung von Störungen durch Freizeitnutzung wesentlich. Eine Nutzung von Radfahrern und Fußgängern lässt eine erhebliche Minderung der Nutzbarkeit des Gebietes durch Brut- und Rastvögel aufgrund der Fluchtdistanzen der Tiere erwarten."

Wenn sich Frau Herma Heyken als Pressesprecherin der Bezirksregierung bereits "grundsätzlich auf der Kompromisslinie" sieht, seien ihr zunächst die EU-Vogelschutzrichtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz als Maßstäbe der Beurteilung empfohlen: Die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartner der EU (und damit auch die nachgeordneten Behörden) ist verpflichtet, in diesem gemeldeten europäischen Schutzgebiet besondere Schutzmaßnahmen gegen Veränderungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen, die die Beeinträchtigung der Lebensräume sowie die Belästigung der Vögel vermeiden. Ausnahmen davon sind nur aus zwingenden Gründen für das überwiegende öffentliche Interesse zulässig, und das gibt der Fahrradweg in einem "besonderen Schutzgebiet" und Naturschutzgebiet eindeutig nicht her. Frau Heyken weiß auch, dass die EU-Kommission diesen Eingriff in das Schutzgebiet nicht durchgehen lassen wird. Daran wird der Wattenrat Ost-Friesland mitarbeiten.

Manfred Knake Im Wattenrat Ost-Friesland

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