Aus dem Eingemachten des Naturschutzes: Die "Leybuchtnase" bei
Greetsiel hat sich zu einem hervorragenden Vogellebensraum entwickelt.
Das weckt touristische Begehrlichkeiten. Einspruch!
Die "Leybuchtnase" bei Greetsiel hat sich zu einem hervorragenden
Vogellebensraum entwickelt. Die Planungen wurden auch von Mitgliedern
des Wattenrates in der Entstehungsphase ehrenamtlich anläßlich
vieler Behördentermine fachlich begleitet. Es galt auch, den Begehrlichkeiten
des Tourismus Einhalt zu gebieten. Jetzt, nachdem sich der organisierte
Naturschutz in Auflösungserscheinungen befindet oder sich dem Zeitgeist
anbiedert, versuchen Tourismusmacher die Gunst der Stunde zu nutzen und
ihr Geschäft mit dem NSG Leybucht zu machen. Der NABU-Ostfriesland,
auch im Tourismusgeschäft tätig, unterstützt das Unterlaufen
rechtlicher Bestimmungen.
Watten-Rat Ost-Friesland
Bezirksregierung Weser-Ems -503- Frau Judith Decker Theodor-Tantzen-Platz
8
Oldenburg
Fax -2- Seiten 03. August 2003
Leybucht, Naturschutzgebiet Leyhörn Anlegefahrten des Fahrgastschiffes "MS
Gretchen" am Betriebsanleger des NLWK Antragsteller: Gastro-Unternehmungen
Bauer-Schadel GmbH hier: Antrag auf Befreiung nach § 53 NNatG
Ihr Zeichen: 50318-22221-WE-220-3-, Ihr Schreiben vom 31. Juli 2003
Sehr geehrte Frau Decker,
vom Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) in Hannover
wurde ich mit der Stellungnahme zu o.a. Befreiungsantrag beauftragt.
Ich verweise auf die Ihnen vorliegenden Schriftsätze des LBU und
der RAin Frau Soma Bose, Oldenburg, die zu dem Antrag aus dem letzten
Jahr gleichen Inhalts Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg (Az:
1 B 3898/02) eingereicht, diese aber im November wegen der abgelaufenen
Saison zurückgezogen hatte. Ich verweise insbesondere auf die Klagebegründung
vom 19. Aug. 2002, Kanzlei Bose, 155/02B09.
Ich verweise zusätzlich auf den Widerspruch gegen das letztjährige
Befreiungsverfahren durch den LBU vom 27. Mai 2002, in dem zusätzliche
Argumente vorgebracht wurden.
Seite 2:
An den Sachverhalten hat sich heute nichts geändert, nach wie
vor gilt der Planfeststellungsbeschluss, Satz 11, des "Unternehmens
Küstenschutz Leybucht" von 1985, der das Anlegen am Betriebsanleger
nur für " Notfälle", nicht aber für kommerzielle
Unternehmungen vorsieht.
Es gilt auch nach wie vor das "Leybuchturteil" (Rechtssache
C-57/87 des Europäischen Gerichtshofes) vom 28.02.1991, das im Naturschutzgebiet
Leyhörn "völlige Ruhe" fordert. Danach wären
die schon durchgeführten sog. "naturkundlichen" Ausflugsfahrten
mit der "MS Gretchen" bereits ein Verstoß gegen das EuGH-Urteil!
Die von der Bezirksregierung Weser-Ems im Widerspruchsverfahren vom
letzten Jahr vorgebrachten vorgeblichen "Gründe des Allgemeinwohls" zur
Rechtfertigung des Befreiungsantrages sind völlig abwegig (Bez.Reg.
WE vom 27.06.2002). Selbst der Antragsteller, die Firma Bauer-Schadel
GmbH, begründet im vorliegenden erneuten Antrag vom 14. Juni 2003
die Anlegefahrten auf Seite 2 des Antrages u.a. wie folgt:
"Die im Vorjahr praktizierte freie Regelung hat sich durchaus bewährt
und dient INSBESONDERE DEN WIRTSCHAFTLICHEN INTERESSEN DER REEDEREI." (Hervorhebung
von mir)
Damit ist der versuchte Kunstgriff auf das "Allgemeinwohl" durch
den Antragsteller selbst ad absurdum geführt worden.
Der LBU kann den vorliegenden Antrag daher nicht unterstützen und
lehnt ihn als unvereinbar mit dem Planfeststellungsbeschluss und dem
EuGH-Urteil ab.
Eine Kopie dieses Schreibens erhält die Europäische Kommision,
ENV D.2, zur Kenntnis und Ergänzung von derzeit laufenden Mahnverfahren
gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Mit freundlichem Gruß
Manfred Knake |