EU-Vogelschutzrichtlinie in Niedersachsen: Augen zu und weitermachen
Am 07. Juni 2003 schrieb der Wattenrat an die Bezirksregierung Weser-Ems
in Oldenburg und bat um Fachaufsicht hinsichtlich vieler geplanter Projekte
in faktischen Vogelschutzgebieten in der Küstenregion. Vorausgegangen
war ein Mahnschreiben der EU-Kommission an den Bundesaußenminister
Fischer vom April 2003, in dem die EU-Kommission auf 110 Seiten die mangelnde
Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie in Deutschland anhand genau bezeichneter
Gebiete bemängelte. Das hält viele Kommunen nicht davon ab,
diese Gebiete so zu überplanen, als ob es kein EU-Recht gäbe.
Auf kommunaler Ebene ist das EU-Recht ohnehin ein Buch mit sieben Siegeln
und erschließt sich den Baugebiets-, Umgehungsstraßen- und
Golfplatzplanern nicht annähernd. Kenntnisse der Lebensansprüche
oder gar Artenkenntnisse von betroffenen Tierarten sucht man durchgehend
vergebens in diesen Selbstverwaltungsgremien.
Eine Antwort erhielt er Wattenrat nicht. Auch nicht von der Samtgemeinde
Esens, der der komplette EU-Vorgang zugemailt wurde. Esens z.B. möchte
seinen Kurort Bensersiel in einem faktischen Vogelschutzgebiet mit einer
Umgehungsstraße verschöneren und dort noch mehr Siedlungen
bauen. Am Deich in Ostbense soll ein Golfplatz entstehen.
Dem Vernehmen nach haben das Land und die Bezirksregierung die Parole
ausgegeben, diese Mahnschreiben zu ignorieren. Man setzt offensichtlich
auf Zeit und auf die normative Kraft des Faktischen, also erst Fakten
schaffen und dann abwarten, wie die Kommission reagieren wird. Das kann
für Deutschland als Vertragspartner der EU teuer werden, da bei eklatanten
Verletzungen des EU-Rechts mit sehr hohen Bußgeldern zu rechnen
ist, die der Steuerzahler aufzubringen hat. Man sollte heute schon den
unverantwortlich handelnden Verwaltungsmitgliedern empfehlen, einmal über
ihre Amtshaftung nachzudenken.
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