In Deutschland sind für die Auswahl der Gebiete für das Schutzgebietssystem
NATURA 2000 (FFH- und Vogelchutzrichtlinie) grundsätzlich die Länder
zuständig. Die Gebietsauswahl auf See war zunächst nur in den
Hoheitsgewässern innerhalb der 12 Seemeilen-Zone möglich, nicht
aber in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ, 12-200 sm), in
der die Hoheitsbefugnisse Deutschlands auf bestimmte Aktivitäten
beschränkt sind.
Mit der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes im April 2002 wurde
die Rechtsgrundlage für die Umsetzung von NATURA 2000 in den Meeresgebieten
der AWZ geschaffen: hier sind nun das Bundesumweltministerium (BMU) und
das Bundesamt für Naturschutz (BfN) für die Auswahl und Ausweisung
von Schutzgebieten zuständig.
Die Vorschlagsgebiete auf aktuellen Karten können Sie abrufen unter
www.habitatmarenatura2000.de
Interessant ist die Verteilung der Seetaucher.
Diese Karten könnten als Bewertungsgrundlage für Offshoe-WKA
dienen!
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