Aufgrund des Mahnschreibens der EU-Kommission an Deutschland wegen
der ungenügenden Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie schrieb der
Wattenrat die Bezirksregierung Weser-Ems an und forderte die Fachaufsicht
über planungseifrige Kommunen und Verwaltungen in diesen Gebieten
ein
Aufgrund des Mahnschreibens der EU-Kommission an Deutschland wegen der
ungenügenden Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie schrieb der Wattenrat
die Bezirksregierung Weser-Ems an und forderte die Fachaufsicht über
planungseifrige Kommunen und Verwaltungen in diesen Gebieten ein.
Watten-Rat Ost-Friesland
- unabhängiger Naturschutz für die Küste-
An die Bezirksregierung Weser-Ems Theodor-Tantzen-Platz
Oldenburg
Fax -2- Seiten 07. Juni 2003
EU-Vogelschutzrichtlinie Aufforderungsschreiben des Generalsekretariats
der EU vom April 2003 Vertragsverletzungsverfahren 2001/5117 Bitte um
Fachaufsicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
das o.a. Aufforderungsschreiben der EU-Kommision an den Herrn Bundesaußenminister
vom April 2003 liegt Ihnen im Wortlaut vor. Auf Seite 33 des Schreibens
werden drei Gebiete in Ihrem Zuständigkeitsbereich von der Kommission
genannt, die entgegen den Vorgaben der EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979
bisher nicht als Besondere Schutzgebiete (BSG) im Sinne der Richtlinie
ausgewiesen wurden. Es handelt sich um die Bereiche -Voslaper Groden -Wybelsumer
Polder bei Emden - Gebiet Norden-Esens.
Der Tagespresse entnahm ich, dass Ihre Pressesprecherin Herma Heyken
verschiedene Vogelschutzgebiete als "strittig" einstuft und
darum auch der von der EU geforderten Ausweisung "gelassen entgegen
sieht". Sie erweckt damit den Eindruck, dass es noch einen Entscheidungsspielraum
der Bezirksregierung gäbe. Dies ist nicht der Fall. Ihre Mitarbeiterin
verkennt offenbar die Tragweite des Aufforderungsschreibens; es geht keineswegs
um "strittige" Gebiete, sondern um klar definierte und untersuchte
Gebiete, für die eine Ausweisung zwingend geboten ist. Ich zitiere
daher aus dem o.a. Aufforderungsschreiben der EU, S.3:
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Fax Seite 2: Wattenrat an Bez.Reg. Weser-Ems, EU-Vogelschutzrichtlinie,
Aufforderungsschreiben der EU-Kommission vom April 2003
"Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Rechtssprechung
festgehalten, dass die Ausweisung besonderer Schutzgebiete in der Richtlinie
festgelegten ornithologischen Kriterien erfolgt [Santona-Urteil, Rechtssache
C-355/90] und die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sind, A L L E [Hervorhebung
von mir] Gebiete zu besonderen Schutzgebieten zu erklären, die nach
ornithologischen Kriterien am geeignetsten für die Erhaltung der
betreffenden Arten erscheinen [Rechtssache C-3/96 gegen die Niederlande].
Der Gerichtshof hat im zuletzt angeführten Urteil auch den wissenschaftlichen
Wert des Verzeichnisses "Important Bird Areas 1989" (IBA 1989)
und dessen Eignung als Bezugsgrundlage in diesem Fall anerkannt."
Die Kommission führt weiter aus, dass ein Mitgliedstaat bei der Auswahl
und Abgrenzung eines BSG wirtschaftliche Erfordernisse nicht berücksichtigen
darf und die BSG mit einem Schutzstatus auszustatten sind, der das Überleben
und die Vermehrung bestimmter Arten sicherstellt. Es gilt nach der europäischen
Rechtssprechung zweifellos eine Verschlechterungssperre in diesen Gebieten!
Im Wybelsumer Polder bzw. dem angrenzenden Larrelter Polder sind dagegen
aber weitere riesige Windkraftanlagen geplant, im Bereich Norden-Esens
bestehen konkrete Planungen von Golfplätzen (Nessmersiel und Neuharlingersiel)
und Windkraftanlagen (Gemeinde Dornum), in Bensersiel und Neuharlingersiel
befinden sich Umgehungsstraßen in der konkreten Planung. Im Voslaper
Groden schließlich sollen Teile des Jade-Weser-Ports entstehen.
Da diese Planungen bzw. die Realisierung offensichtlich rechtswidrig
sind, bitte ich Sie, die planenden Kommunen umgehend vom Aufforderungsschreiben
der EU-Kommission in Kenntnis zu setzen und im Sinne der Umsetzung der
Vogelschutzrichtlinie und des Aufforderungsschreiben vorsorglich fachaufsichtlich
tätig zu werden.
Bitte halten Sie mich über Ihr weiteres Vorgehen auf dem Laufenden.
Mit freundlichem Gruß
Manfred Knake -Koordinator-
Kopie:
-Europäische Kommission -Nieders. Umweltministerium -Nieders. Staatskanzlei
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