Feder
Wattenrat
Ost-Friesland 
- unabhängiger Naturschutz für die Küste -  
 STARTSEITE  space  AKTUELLES  space  ARCHIV-03  space  PRESSE  space  AUS DEN VERBÄNDEN  space  WINDENERGIE  space  VERWEISE  space  IMPRESSUM 
Die vierte Gewalt

Werden Naturschützer lästig, dann hebelt eine öffentlich-rechtliche Anstalt kurzerhand die bestehende Gesetzgebung aus

Die ARD möchte das Publikum mit einem kurzen Beitrag von der Insel Memmert beglücken: mitten in der Brutzeit. Der Wattenrat schrieb an die zuständige Redaktion. Reaktion: keine. Doch: Der rührig-penetrante Redakteur Michael Schmidt rief bei Manfred Knake an und beklagte sich über den Brief an die Redaktion; dabei beschimpfte er Schopf auf das Übelste, weil der den Besuch in der Brutzeit ablehnt. Herr Schmidt als Vertreter der Vierten Gewalt, für die es offensichtlich keine Regeln mehr gibt, hat sich mit Hilfe des Umweltministeriums in Hannover durchgesetzt: Es wird mit einem Team und mehreren Besuchern mitten in der Brutzeit gedreht. Schopf hat Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt, und die sind ja bekanntermaßen form-, frist- und fruchtlos. Von den anerkannten Naturschutzverbänden kam nichts in der Sache.

Herrn Wolf Lengwenus 17.Mai 2003 ARD

Hamburg

Insel Memmert (Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Schutzzone I),geplanter Beitrag Ihres Mitarbeiters Michael Schmidt in der Brutzeit für die Sendung "Bilderbuch Deutschland"

Sehr geehrter Herr Lengwenus,

von unserem Wattenrat-Mitarbeiter Reiner Schopf, Vogelwart auf der Vogelinsel Memmert im Nationalpark Niedersächisches Wattenmeer, erfahre ich, dass Ihr Mitarbeiter Michael Schmidt mit seltener Hatnäckigkeit und Penetranz über eine Ausnahmeregelung erreicht hat, auf der Vogelinsel Memmert Filmaufnahmen in der Brutzeit anzufertigen.

Obwohl Herr Schopf Sie eindringlich auf die Verbote des Nationalparkgesetzes, während der Brutzeit wildlebende Tiere an ihren Nist- und Brutstätten zu fotografieren oder zu filmen (§6 Nationalparkgesetz Nieders. Wattenmeer) hingewiesen hat, beharren Sie und Ihr Mitarbeiter nach erfolgter Anfrage beim niedersächsischen Umweltminister und der Nationalparkverwaltung auf einer Drehgenehmigung.

Auch das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in §42 (1) Satz 3 das Aufsuchen und Fotografieren oder Filmen der streng geschützten Arten; dieser Satz gilt zweifellos auch für Journalisten.

Diese Verbote haben den einfachen Hintergrund, in sensiblen Bereichen Störungen und Beeinträchtigungen von wildlebenden Tieren zu verhindern.

Darüber haben Sie sich hinweggesetzt. Die Nationalparkverwaltung erhofft sich durch die Ausnahmegenehmigung vermutlich eine öffentliche Aufwertung dieses maroden Schutzgebietes, das aber mehr auf dem Papier als in der tatsächlichen Umsetzung besteht, siehe Ihre Ausnahmegenehmigung.

Ich bin sicher, dass es Unmengen Archivmaterial von wildlebenden Vögeln bei Ihnen gibt, die in der Unterhaltungssendung (!) für ein Massenpublikum Verwendung finden könnten; zudem wäre es durchaus möglich gewesen, nach dem 15. Juli, also nach der Brutzeit, Filmaufnahmen auf der Insel Memmert zu machen.

Gerade von einem Vertreter einer rechtlich-öffentlich Anstalt hätte ich mehr Verständnis für Schutzbelange und die Respektierung von geltendem Naturschutzrecht erwartet.

Eine Kopie dieses Schreibens erhalten die Naturschutzverbände, die prüfen werden, ob sie nach §53 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes an dem erforderlichen Befreiungsverfahren beteiligt wurden.

Mit freundlichem Gruß

Manfred Knake

-Koordinator Wattenrat-Ostfriesland-

zur Übersichtzum Seitenanfang