Besondere Fangnetze zum Schutz der Krabbenbestände nach
politischer Intervention nun doch nicht nötig
Anzeiger für Harlingerland 26.04.2003 (S. 6)
Teilerfolg für Fischer an der Küste
NEUHARLINGERSIEL / DITZUM / HPH - Im Sommer vergangenen Jahres informierte
sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann bei Krabbenfischern
in Ditzum über deren Situation und Probleme. Thema war dabei unter
anderem, so teilte die Abgeordnete gestern mit, eine gesetzliche Neuregelung,
die die Fischer ausnahmslos zum Einsatz von Siebnetzen verpflichtet.
Bis zu dieser Gesetzesänderung konnten Freistellungen erteilt werden.
Die Ditzumer Fischer hätten damals beklagt, dass der Krabbenfang
bei bestimmten Witterungsbedingungen mit Siebnetzen kaum möglich
sei. Wenn beispielsweise Algen oder anderes organisches Treibgut massiv
auftreten würde, würden die Netze verschlicken und verstopfen.
Die Christdemokratin setzte sich darauf hin mit der damaligen CDU/ CSU-Bundestagsfraktion
in Verbindung, deren Vertreter sich an das für Fischerei zuständige
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
wandten. Nun konnte Gitta Connemann dem Sprecher der Interessengemeinschaft
der Fischer in der Außenems, Annäus Bruhns, eine Erfolgsmeldung
mitteilen. In der Zeit vom 1. Juni bis zum 30. September eines Jahres
müssen die Krabbenfischer grundsätzlich keine besonderen Fangnetze
mehr verwenden. In der Zeit nach dem 30. September kann eine Freistellung
vom Einsatz von Siebnetzen beantragt werden.
Connemann freute sich über diesen Erfolg für die Krabbenfischer.
"Wir hätten uns zwar eine noch praxisgerechtere und unbürokratischere
Lösung vorstellen können. Aber immerhin ist es ein Teilerfolg." |